Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

422 Bundeekriegewesen. 
desherrn wie der sämmtlichen Beoblkerungen des Norddeutschen Bundes ganz 
homogen, daß wir uns sichern wollen nach Außen hin, daß wir die Armer 
nicht als eine Spielerei hier betrachtet wissen wollen, sondern daß sie ebem 
ihre Schuldigkeit thun soll; und daß das namentlich die Preußische Armee 
thut — was in den vorigen Jahren leider von Vielen bezweifelt worden ist, 
— dafür haben wir die Bürgen hier sitzen, die diese Schuld eingelöst haben 
(auf die Generale deutend). Man hat davon gesprochen, man sollte die Zahl 
nicht fixiren — so sagte das andere verehrte Mitglied für Berlin, — weil 
man die Zukunst nicht voraussehen könnte. Ich meine, so weit können 
wir die Zukunft voraussehen, dab wir in jedem Augenblick Europa den ge- 
hörigen Respect vor uns beibringen und in diesem Respecte Europa erhalten 
wollen; und gerade das führt nothwendig dahin, die Zahl so zu fixiren, daß 
Europa an unserer Wehrfähigkeit und an unserem Willen, von dieser Wehr- 
fählgkeit Gebrauch zu machen, niemals zweifeln kann. Das scheinbarste Ar- 
gument, was lmmer ausgeführt wird, ist das Budgetrecht: wahrlich ein 
nebelhastes Wesen, dem man so viel Verbrämungen und Vergoldungen ge- 
geben hat, daß — ich wage es zu behaupten — Manche ihr eigenes Kind 
in dieser Verkleidung nicht wieder erkannt haben. (Heiterkeit.) Ja, meine 
Herren, was ist das Budgetrecht? Hat das Budgetrecht in irgend einem 
Lande — darauf erlaube ich mir zurlckkukommen — jemals die Bedeutung 
gehabt, daß alle Staateinstitionen jeden Tag in Frage gestellt werden kön- 
nen? Hat es die Bedeutung z. B., daß, während wir jetzt in Preußen Ar- 
pellationsgerlchte haben, die aus einer bestimmten Zahl von Mitgliedern be- 
stehen, während wir Kreisgerichte haben, während wir eine Menge Verwal-= 
tungsbehörden haben, jedes Jahr gefragt werden könnte: soll etwa in dieser 
Begiehung unsere Organisation grändert werden? Nein, meine Herren, da- 
von ist nicht die Rede; sondern in dem Buodgetrecht, wie es praktisch und 
gesetzlich Uberall ausgeübt worden ist, handelt es sich im Wesentlichen nur 
um einen Zusatz zu den bestehenden Einrichtungen, um neue Bedürfnisse 
des Landes, die nothwendig der Genehmigung der Volksvertretung unterliegen. 
Gerade so ist es hier mit dem Militär. Sind Sie mit mir der Ansicht, 
daß 300,000 Mann keine zu große Ziffer ist, um sowohl die Wehrfähigkeit 
des Landes gehörig auszubilden, als andererseits Europa in dem gehörigen 
Respect zu erhalten, so ist das etwas, woran man nicht rlittelt. In anderrr 
Beziehung, glaube ich, wird selbst der Herr Kriegsminister mir nicht wider- 
sprechen: mit diesen 225 Thalern wird es für alle Folgezeit nicht zu Ende 
sein; der Ansicht bin ich ganz entschieden. Mit Zunahme des Preises 
aller Lebensbedürfnisse, aller Bedlrrfnisse der Armee, wenn ich von den 
Waffen anfange und durch das Tuch und das Schuhwerk übergehe bis zu 
den geringsten Bedurfnissen, werden die Bedarfsummen nicht sinken (das 
wird kein Nationalökonom behaupten), sondern nokhwendig steigen. Also eine 
Steigerung dieser Bedürfnisse haben wir ganz gewiß Alle — ich will nicht 
sagen in einer erfreulichen, aber — in einer nothwendigen Perspective. Und
	        
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