Artikel 62. Noon. 435
stellt werden soll, wenn alljährlich die Einnahmequellen von dem Reichstage
bewilligt werden sollen, aus denen die Armee erhalten wird, so ist einerseits
eine wohlfeile Verwaltung in dem Sinne nicht möglich, daß der Kricgsminister
dadurch außer Stand gesetzt wird, Dispositionen auf mehrere Jahre hinans
zu treffen. Auf der andern Seite werden aber auch die Ausgaben danach
bemessen werden mussen, ob man solche Dispositionen tressen kann oder nicht.
Ich will dies an einem Beispiel beweisen. Man baut bekanntlich am theuer-
sten, wenn man lange baui. Wenn man genöthigt ist, ans Mangel an Ca-
pitalien das, was man in zwei oder drei Jahren unter Dach bringen sollte,
in dem unfertigen Zustande fünf bis sechs Jahre zu lassen, so hat man ein-
mal Verlust an der Substanz, und zweitens wird die ganze Operation offen-
bar sehr kostspielig. Wie war aber die Einrichtung oder wie ist die Ein-
richtung bei uns noch heute? Um gewissermaßen ein Angeld zu haben, daß
gewisse nothwendige Banten dereinst wirklich voll bewilligt werden würden,
vertheilte man mit Zustimmung des Landtages die zu bewilligende Summe
auf 5, 6, 10, 12 oder noch mehr verschiedene Bauten, und da die einzelnen
Beträge immerhin begrenzt waren und ebenso die Summen, die im solgenden
Jahre für die Fortsetzung der Bauten zu bewilligen waren, so baute man laugsam,
so baute man theuer. Wenn man aber sicher ist, daß man über gewisse Summen
eine Reihe von Jahren disponiren kann, so kann man auch seine Dispositio-
nen treffen, daß — im Verhältniß zu solchen Manipulationen — Erspar-
nisse gemacht werden. Ich habe serner einem Irrthum entgegenzutreten,
der, wenn ich uucht irre, von dem geehrten Abgcordneten für Osnabrück
vorgebracht worden ist. Er ist der Meinung, daß in den Erläuterun-
gen, die ich zu den betreffenden Artikeln des Versassungsentwurfs heraus-
gegeben habe, sich ein Jrrthum besände; er meinte, daß hier geradezu
etwas Unrichtiges, etwas Falsches unter Punkt 5 ausgesprochen
sei, wo es heißt: „Der vorbezeichnete Kostenbetrag für das Landheer mit
225 Thaler pro Kopf umsaßt nur das Ordinarium“. Er hat versichert,
er habe das Preußische Milltairbudget — oder üÜberhaupt das Preu-
ßhische Budget — studirt. Es fällt mir nicht ein, diese Versicherung zu
bezweiseln; ich muß aber mit der Behauptung dagegen austreten, daß er es
nicht hin länglich studirt hat, sonst würde er wissen, daß gewisse
bauliche Ausgaben zum Ordinarium gehören und nicht blos im
Extraordinarium Platz finden. Das führt mich auf einen anderen
Punkt. Es ist schon von anderer Seite hervorgehoben worden, daß das ver-
meintlich gesährdete Budgetrecht des Hauses sich auch dahin
geltend machen könne, daß der Kriegsminister oder die Militairver=
waltung für extraordinaire Bedürsnisse Forderungen zu stellen
hat; der Herr Abgeordnete für Hagen hat heute hinzugesügt, es habe
damlt überhaupt kleine Noth, auch für das Ordinarium werde
die Militairverwaltung mit der beantragten Quote nicht lange
ausreichen. Der erste Punkt ist ganz unzweifelhaft. Für extra-
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