Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 62. Roon. 437 
und augenblicklicher Verstimmung. (Sehr wahr! rechts.) Das ist der 
Grund, war um ich dieser Forderung von 225 Thaler eine große 
Bedeutung beilege, wenngleich ich betone, daß es nur eine Mini- 
malforderung sein kann. Es ist von früheren Rednern zu meinen großen 
Vergullgen mit lauter Stimme von dieser Tribüne ausgesprochen worden, 
daß sie, nach den Ereignissen des vorigen Jahres, mit Freuden 
frühere Irrthümer eingestanden und die Vortrefflichkeit unserer 
Armeeorganssation — oder wie ich vielleicht von meinem Standpunkte 
aus bescheidener sagen sollte, die guten Eigenschaften, die Zweckmäßig- 
keit und Brauchbarkeit unserer Armecorganisation anerkennen, 
daß daher auch gar keine Sorge darüler zulässig sei, daß man künftig, 
nach Ablauf elner gewissen, für die sogenanute Uebergangsperiode 
meiner Meinung nach viel zu kurz bemessenen Frist, daß man daun nicht 
für diese „vortreffliche Organisatton“ das Nöthlge bewilligen 
werde. Man betonte, es sei ja gar keine Gesahr vorhanden, es sei ja durch 
die Bestimmungen des Versassungsennvurfs Alles, was die Regierung durch 
die Reorganisation angestrebt habe, eingeslihrt; es könnte also auch gar nicht 
die Frage auftauchen, ob der Reichstag dereinst vielleicht mit vermeintlichem 
gutem Recht und gutem Grund die Bedürfnisse der Armee zu verweigern 
versuchen möchte. Das gute Recht und den guten Grund, — über diese bei- 
den Punkte will ich mich nicht verbreiten, denn Grlnde sind bekanntlich nie- 
mals schwer zu fünden und leider Gottes ist es in der Welt so, dab manch- 
mal bber das, was Recht ist, die Meinungen sehr weit auseinander gehen. 
(Sehr richtig!) Ich würde daher, so sehr dankbar ich anerkenne, wenn 
Jemand einen lang gehegten Irrthum eingesteht, doch darin 
kelne Garantie daflr erblicken, daß nicht künftig die Grundla- 
gen unserer Organisation von Neuem in Frage gestellt werden. 
Es muß vielmehr durch die Artikel ausdrücklich sestgesetzt wer- 
den, was Rechtens ist. Dahin strebt die Bundesverfasfung, die 
Ihnen vorgelegt kst. Auch in dieser Beziehung muß ich aber wünschen, 
daß die Existenz der Armee nicht für alle Zeiten von den Voten der Reichs- 
vertretung abhängig gemacht werde — abhängig gemacht in ihrer ganzen 
Existenz, meine ich. Ich verkenne durchaus nicht die Motlve, welche den 
Herren Abgeordneten für Wolmirstädt, den ich nicht an seinem Platze sehe, 
und seine Freunde bewegen mögen, aber ich bin der Meinung, die Regierung 
beabsichtigt keineswegs, Ihr Budgetrecht zu beeinträchtigen, sie erkennt es 
ausdrücklich an, indem es Ihnen die Aussicht eröffnet, daß die Verhandlun- 
hen über die Verwendung des Geldes keineswegs ausgeschlossen sein sollen, 
indem es Ihnen auedrücklich dle Versicherung giebt, wenn Sie dieselbe sehr 
beruhigen sollte, daß sie auch nicht anstchen wird, wenn die Nothwendigkeit 
drängt, von Ihrer Freigebigkeit einen weiteren Gebrauch zu machen. (Heiter- 
keit.) Melne Herren, die Periode, während welcher zunächst die Kopszahl 
der Armee festgestellt ist, mit der die finanzielle Bewilligung im engsten Zu-
	        
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