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und augenblicklicher Verstimmung. (Sehr wahr! rechts.) Das ist der
Grund, war um ich dieser Forderung von 225 Thaler eine große
Bedeutung beilege, wenngleich ich betone, daß es nur eine Mini-
malforderung sein kann. Es ist von früheren Rednern zu meinen großen
Vergullgen mit lauter Stimme von dieser Tribüne ausgesprochen worden,
daß sie, nach den Ereignissen des vorigen Jahres, mit Freuden
frühere Irrthümer eingestanden und die Vortrefflichkeit unserer
Armeeorganssation — oder wie ich vielleicht von meinem Standpunkte
aus bescheidener sagen sollte, die guten Eigenschaften, die Zweckmäßig-
keit und Brauchbarkeit unserer Armecorganisation anerkennen,
daß daher auch gar keine Sorge darüler zulässig sei, daß man künftig,
nach Ablauf elner gewissen, für die sogenanute Uebergangsperiode
meiner Meinung nach viel zu kurz bemessenen Frist, daß man daun nicht
für diese „vortreffliche Organisatton“ das Nöthlge bewilligen
werde. Man betonte, es sei ja gar keine Gesahr vorhanden, es sei ja durch
die Bestimmungen des Versassungsennvurfs Alles, was die Regierung durch
die Reorganisation angestrebt habe, eingeslihrt; es könnte also auch gar nicht
die Frage auftauchen, ob der Reichstag dereinst vielleicht mit vermeintlichem
gutem Recht und gutem Grund die Bedürfnisse der Armee zu verweigern
versuchen möchte. Das gute Recht und den guten Grund, — über diese bei-
den Punkte will ich mich nicht verbreiten, denn Grlnde sind bekanntlich nie-
mals schwer zu fünden und leider Gottes ist es in der Welt so, dab manch-
mal bber das, was Recht ist, die Meinungen sehr weit auseinander gehen.
(Sehr richtig!) Ich würde daher, so sehr dankbar ich anerkenne, wenn
Jemand einen lang gehegten Irrthum eingesteht, doch darin
kelne Garantie daflr erblicken, daß nicht künftig die Grundla-
gen unserer Organisation von Neuem in Frage gestellt werden.
Es muß vielmehr durch die Artikel ausdrücklich sestgesetzt wer-
den, was Rechtens ist. Dahin strebt die Bundesverfasfung, die
Ihnen vorgelegt kst. Auch in dieser Beziehung muß ich aber wünschen,
daß die Existenz der Armee nicht für alle Zeiten von den Voten der Reichs-
vertretung abhängig gemacht werde — abhängig gemacht in ihrer ganzen
Existenz, meine ich. Ich verkenne durchaus nicht die Motlve, welche den
Herren Abgeordneten für Wolmirstädt, den ich nicht an seinem Platze sehe,
und seine Freunde bewegen mögen, aber ich bin der Meinung, die Regierung
beabsichtigt keineswegs, Ihr Budgetrecht zu beeinträchtigen, sie erkennt es
ausdrücklich an, indem es Ihnen die Aussicht eröffnet, daß die Verhandlun-
hen über die Verwendung des Geldes keineswegs ausgeschlossen sein sollen,
indem es Ihnen auedrücklich dle Versicherung giebt, wenn Sie dieselbe sehr
beruhigen sollte, daß sie auch nicht anstchen wird, wenn die Nothwendigkeit
drängt, von Ihrer Freigebigkeit einen weiteren Gebrauch zu machen. (Heiter-
keit.) Melne Herren, die Periode, während welcher zunächst die Kopszahl
der Armee festgestellt ist, mit der die finanzielle Bewilligung im engsten Zu-