Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 61. Noon. 449 
ment des Fürsten zu Solms erwünscht wäre, wenn die Regierungsvor- 
lage nicht zur Annahme käme, weil dieses Amendement alle die Bedenken 
beseitigt, die mir in dieser Angelegenheit vorschweben: einmal die Kürze der 
Pertode, die dadurch angemessen ausgedehnt wird, und zweitens werden wir 
durch das zweite Alinea des Zusatzes zu Artikel 58 der Gesahr enthoben, 
nicht in das Leere zu fallen, was — wie ich wiederhole — geschehen würde, 
wenn die Bestimmungen des gestern angenommenen Artikel 56 ungeändert 
und unreformirt blieben, indem es dort heiht: „für die spätere Zeit wird 
die Friedenspräsenzstärke des Heeres im Wege der Bundesgesetzgebung sest- 
gestellt“". Also, wenn die Bundesgesetzgebung eben eintreten soll, so muß 
doch ein Zustand da sein und erhalten bleiben, bis sie eingetreten ist. In- 
sosern ist mir das Amendement angenehm. Ebenso das Amendement des 
Freiherrn von Moltke, das auch im Wesentlichen, nur ohne Resform der 
Zeitdauer, die Bedenken behebt, die mich in dieser Angelegenheit ersüllen. 
Die sodann noch vorliegenden Amendements der Herren von Vincke, 
von Beunigsen und Dr. Falck stehen im engsten Zusammenhange mit 
einander. In diesem Zusammenhange wllrden fie mir alle drei als nicht 
feindselige erscheinen. Das Amendement Falk lautet: „Bis zum Erlasse 
eines abändernden Bundesgesetzes bewendet es bei dem durch Artikel 56 fest- 
gestellten Procentsatz der Beoölkerung des Bundes“. Ich glaube, daß ich 
also Über diesen Punkt wohl alle Zweifel gehoben habe. Sodann möchte ich 
nur noch in Bezug auf den eben gehörten Vortrag bemerken, daß Tri- 
bünenerklärungen über die individuellen Aufsassungen der Red- 
ner, welche diesen Platz (auf die Tribline deutend) inne haben, nimmer- 
mehr einen Rechts zustand schaffen und nimmermehr eine Garantie ge- 
ben, welche für die Folge alle Conflicte und Streitigkeiten und Zwasel Über 
Recht und Umecht ausschließt. (Bravo! rechts.) Ich habe schon vorhin ge- 
sagt: das, was gestern Herr Lasker, was Herr von Sybel, was Herr 
von Forckenbeck — und ich weiß nicht, welcher von den Herren noch — 
gesagt hat in Bezug auf die sactische Einführung der jetzigen Preußi- 
schen Armeever fassung ist vollausf anzuerkennen, aber eben des- 
wegen, weil die Herren es hier auf der Tribüne anerkennen und weil diese 
Anerkennungen etwa in den stenographischen Bericht kommen, geben sie noch 
keine Unter lage für die Rechtsfrage; es genügt mir also auch das, 
was der Herr Abgeordnete Twesten erklärt hat, in dieser Bezichung keines- 
wegs. Er hat zu gleicher Zeit die fin anzlelle Seite der Sache perlustrirt, 
tiudem er auseinander zu setzen suchte, daß diese Forderung von 225 Tho- 
lern eigentlich schon viel zu hoch sei. Es ist ihm begegnet, daß er sich 
in den foctischen Verhältnissen einigermaßen geirrt hat, so grundlich er 
das Budget auch studirt hat. Es ist der Bedars in dem Ordinarium 
in dem letzten Etat ausgeworfen zu 43,916,606 Thaler, wo dann durch 
Rückrechnungen, die durch die nothwendige Berlcksichtigung der fünanziellen 
Berhältnisse des Landes entstanden sind, 2,342,000 Thaler weniger zur 
Nat##llen. 11. 29
	        
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