Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Arti'el 62. Blauckenburg. 451 
gerade umgelehrt. Wenn kein Zusatz zu dem Amendement von Forckenbeck 
gemacht wird, welches jetzt den Artikel 56 d. Entw. bildet, so hört mit dem 
December 1871 die Friedensstärke der Armee aus, sie hört aus Gesetz zu 
sein! (Sehr richtig! rechts.) Wie kann also der Abgeordnete Twesten be- 
haupten, daß dann noch ein Gesetz zu Grunde läge, für welches bewilligt 
werden müßte. Auch das muß ich ihm durchaus bestreiten, meine Herren, 
daß dieses auf die constitutiouelle Moral basirte Budgctrecht, welches er jetzt 
eben hier einführen will, das bestehende sei, oder daß es künftig das des 
Norddeutschen Reichstages sein werde. Meine Herren, diesen Wechsel auf 
dirs Budgetrecht, wie er doch wohl ost gehört hat, hat der Herr Abgeordnete 
Dr. Waldeck noch nie acceptirt, und Sie haben doch wohl gehört, daß eine 
Menge Anhänger von ihm in diesem Saale sind, die freilich unter anderem 
Visir sechten, die ihn eben so wenig acceptiren würden. Das Budgetrecht, 
das wir bekämpfen und um das es sich hier handelt, ist das Budgetrecht, 
welches ausstellt, mit jedem Strich, welchen wir, also diese Versammlung, 
der eiue Reichstag künftig machen, ist die betreffende Position gestrichen, sie 
möge beruhen auf Gesetz oder nicht auf Gesetz, sie möge beruhen auf 
Vertrag oder nicht auf Vertrag — sie ist gestrichen und der Finang- 
minister und der Kriegsminister können es nicht verausgaben. Wir haben 
dann den Zustand, daß die Norddeutsche Armee von 1871 ab olelleicht ihre 
eine Mahlzeit nicht hat. Wir, meine Herren, werden in erster Linie für 
die Gesetzesvorlage stimmen aus sin anziellen Gründen, weil wir glauben, 
daß auf diese Weise die Armee für den Norddeutschen Bund in den ersten 
zehn Jahren die bllligste ist. Wir sind der Meinung, daß während des Ab- 
laufes von diesen zehn Jahren der Procentsatz sich der Art verringert, daß 
die Last für das Allgemeine eo ipso durch diesen Zeitablauf leichter und ge- 
ringer zu tragen wird. Setzen Sie einen kürzeren Zeitraum, so gehen Sie 
der Gefahr entgegen, daß die Friedensstärke erhöht wird — von Herunter- 
setzen, das haben Sie heute gehört, ist ja gar nicht die Rede! Also was 
wollen Sie mit dem kürzeren Zeitraum erreichen? Sie wollen dieses ver- 
meintliche Budgetrecht eher ausüben, und Sie haben une hier versichert, — in 
ganz ungefährlicher Weise ausüben! Ja, meine Herren, wir wollen Ihnen 
das glauben; aber, meine Herren, wenn Sie die Absicht haben, warum wol- 
len Sie nicht für das Amendement Moltke stimmen? Was thut dleses 
Amendement? Es thut ja gar nichts weiter, als es sichert den jetzt gesetzlich 
festgestellten Bestand der Friedensstärke und die Summe von 225 Tha- 
lern für den Fall, daß bis dahin die Bundesgesetzgebung nicht sollte einen 
neuen Etat vereinbaren! Wenn Sie also solche gute Vorsätze und solchen 
guten Willen haben, so ist nicht zu bezweifeln, daß ein solcher neuer Etat zu 
Stande kommt; dann ist also nach Ihrem Sinne ein solches Amendement 
ganz ungesährlich. Warum wollen Sie es nicht annehmen? Die Reduer, 
die erklärt haben, nicht dafür stimmen zu können, müssen also Hinterge- 
danken haben! Meine Herren, der Herr Abgeordnete Twesten hat bei dieser 
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