Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Ariikel 63. Holzmann. 155 
nigsen (Ziffer 6) abgelehnt. Der Antrag Vincke (Ziffer 5) war mit 
Rücksicht auf das Amendement Bennigsen zurückgezogen worden.?) Hier- 
auf wurde der Artikel ohne Zusatz in der bereits angenommenen 
Gestalt angenommen.“) 
Die Anträge und Discussion in der Schinßberathung siehe in dem be- 
sonderen Abschnitte „Schlußberathung".“““) 
–– 
Artikel 63 
(conform mit Artikel 59 des Entwurfs.) 
elzmann (Köthen-Bernburg 2c.)f) Meine Herren! Der Artikel 59 
des Entwurfs bestimmt in Alinea 4, daß der Bundesfeldherr den Präsenzstand 
der Kontingente der Bundesarmer bestimmen solle: ich bin mir über die 
Bedeutung dieser Bestimmung im Hinblick auf den Artikel 56 
des Entw. nicht ganz klar, und ich möchte die Herren Commifsarien 
der hohen verbündeten Regierungen um Aufklärung hierüber bitten. In 
Artikel 56 heißt es, daß die Friedenspräsenzstärke des Bundesherres auf ein 
Procent der Bevölkerung von 1867 normirt und pro rata derselben von den 
einzelnen Bundesstaaten gestellt werden soll. Danach scheint mir, daß sich 
der Prösenzstand der einzelnen Bundescontingente durch ein einfaches Rechen- 
Exempel von selbst feststellt, und ich kann nicht glauben, daß Artikel 59 d. E. 
an der von mir angeflhrten Stelle nichts weiter hat bestimmen wollen, als 
daß der Bundeefeldherr dieses Exempel aufstellen soll. Heißt aber Art. 59 
etwas Anderes, was bedeutet er dann? Bedeutet er etwa das Gegentheil 
von Artikel 567 Das glaube ich nicht. Dann bleibt wohl nur die Bedeu- 
tung übrig, daß, wenn beispielsweise das eine Procent der Bevölkerung eines 
Vundesstaates nicht aufgeht durch die Ziffer der tactischen Einheit, des Ba- 
taillons oder der Schwadron, daß daun der Bundesfeldherr bestimmen soll, 
ob der Ueberschuß von dem betreffenden Staate nicht zu stellen oder ob so 
viel mehr zu stellen sei, als nöthig ist, um die nächste tactische Einheit zu 
erfüllen. Wenn ich von meinem engern Heimathlande exemplificiren darf, 
wird Anhalt Ende dieses Jahres eine Bevölkerung von etwa 200,000 Seelen 
zählen, würde also nach Artikel 56, 2000 Mann zu stellen haben. Das 
find 386 Mann über 3 Bataillone und 152 Mann weuiger als 4 Ba- 
taillone. Es frägt sich also: soll Anhalt 4 Bataillone oder soll es 3 Ba- 
taillone stellen? Im ersteren Falle würde für Anhalt eine Prägravation 
9) St. Ber. S. 610. 
6%) Darmtt schloß die 28. Sitzung vom 6. April 1867. 
½ % Gur. Ber. S. 721. 
4 St. Ver. S. 615. Damlt bega## die 29. Slönug vom Montag 8. Tpril 1867.
	        
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