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eintreten, diese ist aber nach Artikel 54 grundsätzlich ausgeschlossen. Im
zweiten Falle würde eine Prägravation für sämmtliche Ubrige Bundesstaaten
eintreten, die doch ebenfalls nicht statthaft ist. Soll also etwa der Ueber-
schuß zur Stellung kommen bei einem anderen Kontingent? Hierüber möchte
ich mir eine Aufklärung erbitten.
Zundescommissar General von podbielski.") Die Bedenken und Zweifel.
die eben angeregt worden sind, erledigen sich wohl einfach dadurch, daß unter
dem Präsenzstand verstanden ist: der Bundeefeldherr bestimmt, ob die
Bataillone 534 Köpfe, ob die Bataillone 538 Köpfe, oder ob
sie 600 Köpfe unter den verschiedenen Verhältnissen begreifen
sollen. Was im Uebrigen aber das Ueberschießende gegen die normale
Formation betrifft, so wird sich das dar nach regeln, daß als Grund-
lage der Formation gan ze Regimenter, also abgeschlossene Truppen-
theile angenommen werden, und daß die überschießenden Procente
ihre Verwendung finden in den Abtheilungen, von denen die einzelnen
staatlichen Theile keine vollständig geschlossenen Regimenter aufstellen.
Gänther aus Sachsen (Oschatz Strehla rc.)#) Meine Herren! Ich
hatte mir genau wegen desselben Gegenstandes das Wort erbeten und mir
vorgenommen, einen Antrag einzubringen, der das Mißverständniß zu lösen
geeignet sein könnte. Ich meinerseits verstehe die Bestimmungen
des Artikels 59 so, daß dem Bundesfeldherrn vollständig das
Recht eingeräumt werden soll, innerhalb der durch Artikel 56 d. E.
gegebenen Bestimmung nach seinem eigenen Ermessen zu verfahren.
Im Artikel 56 wird gewissermaßen ein Maximum der Präsenz-
stärke bestimmt, und im Artikel 59 wird dem Bundesfeldherrn die
Freiheit eingeräumt, von diesem Maximum abzuweichen nach
dem Minimum hin. Insofern wir Alle wünschen, daß Beurlaubungen
in umfassendem Maße eintreten mögen, so weit es die Zeitverhältnisse ge-
statten, werden wir mit dem Jnhalte des Alinca 4 einverstanden sein können.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen aber glaube ich, wird es dienen,
wenn man im Alinea 4 nach dem Worte „Präsenzstand“ in Parenthese hin-
zusetzte: „innerhalb der durch Artikel 56 getroffenen Bestimmungen". Ich
möchte mir erlauben diesen Antrag“““") einzureichen.
Dr. Waldeck. fMeine Herren! Ich habe schon früher geälßert,
daß die Bestimmung dieses Artikels in Ausehung der Executive,
wie sie in der Centralgewalt oder nach dem Auêdruck dieser Berfassung dem
Bundespräsidium gegeben wird, in der Ordnung sein würde, daß sie
) St. Ber. S. 615 r. m.
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