Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

456 Bundeskriegewecsen. 
eintreten, diese ist aber nach Artikel 54 grundsätzlich ausgeschlossen. Im 
zweiten Falle würde eine Prägravation für sämmtliche Ubrige Bundesstaaten 
eintreten, die doch ebenfalls nicht statthaft ist. Soll also etwa der Ueber- 
schuß zur Stellung kommen bei einem anderen Kontingent? Hierüber möchte 
ich mir eine Aufklärung erbitten. 
Zundescommissar General von podbielski.") Die Bedenken und Zweifel. 
die eben angeregt worden sind, erledigen sich wohl einfach dadurch, daß unter 
dem Präsenzstand verstanden ist: der Bundeefeldherr bestimmt, ob die 
Bataillone 534 Köpfe, ob die Bataillone 538 Köpfe, oder ob 
sie 600 Köpfe unter den verschiedenen Verhältnissen begreifen 
sollen. Was im Uebrigen aber das Ueberschießende gegen die normale 
Formation betrifft, so wird sich das dar nach regeln, daß als Grund- 
lage der Formation gan ze Regimenter, also abgeschlossene Truppen- 
theile angenommen werden, und daß die überschießenden Procente 
ihre Verwendung finden in den Abtheilungen, von denen die einzelnen 
staatlichen Theile keine vollständig geschlossenen Regimenter aufstellen. 
Gänther aus Sachsen (Oschatz Strehla rc.)#) Meine Herren! Ich 
hatte mir genau wegen desselben Gegenstandes das Wort erbeten und mir 
vorgenommen, einen Antrag einzubringen, der das Mißverständniß zu lösen 
geeignet sein könnte. Ich meinerseits verstehe die Bestimmungen 
des Artikels 59 so, daß dem Bundesfeldherrn vollständig das 
Recht eingeräumt werden soll, innerhalb der durch Artikel 56 d. E. 
gegebenen Bestimmung nach seinem eigenen Ermessen zu verfahren. 
Im Artikel 56 wird gewissermaßen ein Maximum der Präsenz- 
stärke bestimmt, und im Artikel 59 wird dem Bundesfeldherrn die 
Freiheit eingeräumt, von diesem Maximum abzuweichen nach 
dem Minimum hin. Insofern wir Alle wünschen, daß Beurlaubungen 
in umfassendem Maße eintreten mögen, so weit es die Zeitverhältnisse ge- 
statten, werden wir mit dem Jnhalte des Alinca 4 einverstanden sein können. 
Zur Vermeidung von Mißverständnissen aber glaube ich, wird es dienen, 
wenn man im Alinea 4 nach dem Worte „Präsenzstand“ in Parenthese hin- 
zusetzte: „innerhalb der durch Artikel 56 getroffenen Bestimmungen". Ich 
möchte mir erlauben diesen Antrag“““") einzureichen. 
Dr. Waldeck. fMeine Herren! Ich habe schon früher geälßert, 
daß die Bestimmung dieses Artikels in Ausehung der Executive, 
wie sie in der Centralgewalt oder nach dem Auêdruck dieser Berfassung dem 
Bundespräsidium gegeben wird, in der Ordnung sein würde, daß sie 
) St. Ber. S. 615 r. m. 
##% St. Ber. S. 615 r. 9. u. 
½%% G. Seite 458. 
St. Ber. S. 615 r. u.
	        
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