Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 63. Podbieteti. Günther. Waldeck. Kösfing. 457 
aber nach der Stellung, die diese Verfassung hat, einen Zweifel 
erregt, ob namentlich diese Bestimmung in Artikel 59 nicht auch gesetz- 
gebende Befugnisse in sich schließt. Dieser Zweifel ist von allen 
Seiten aufgetaucht beim ersten Anblick des Artikels 59. Nach den Erläute- 
rungen, die der Herr Commissarius gegeben hat, scheint mir dieser Zweisel 
nicht begründet zu sein. Er scheint die Feststellung des Präsenzstandes inner- 
halb der gesetzlichen Normen hier gemeint zu sein. Dessenungeachtet haben 
wir aus diesem Grunde gerade eine andere Fassung des Artikels 59 in unserm 
Amendement") vorgeschlagen, indem wir die Bundesgesetze hier anführen, zu 
welchen Bundesgesetzen, wenn diese Verfassung in der vorgeschlagenen Art 
angenommen wird, auch die betreffenden Artikel derselben gehören werden. 
Durch diesen Zusatz wäre der Zweifel, der von den beiden Herren Vorred- 
nern angeregt worden ist, durchaus beseitigt. Ich schlage Ihnen daher vor, 
auf diese Fassung einzugehen. Das Hinweglassen der „Organisation der 
Landwehr“ ist deshalb von uns vorgeschlagen, weil wir glaubten, daß das 
Wort „Organisation“ namentlich da, wo die Landwehr neu organisirt wer- 
den muß, wie es bei une ja der Fall ist, — die alte Landwehr ist ja fac- 
tisch hinweggefallen — daß dieses Wort „Organisation“ fortbleiben muß. 
Denn es läßt sich an dieser Stelle kaum anders, als im Sinne geseszgeberischer 
Thätigkeit auffassen. Das ist für uns der Grund gewesen, dieses Amende- 
ment, welches wir zur Annahme empfehlen, einzubringen. 
von Rösfing aus Hannover (Linden-Wennigsen 2c.).“') Meine Herren! 
Ich hatte mir erlaubt, bei der Generaldiscussion über diesen Artikel einige 
Bestimmungen, welche in diesem und dem folgenden Artikel sich finden, her- 
vorzuheben, von welchen ich glaubte, daß sie beseitigt werden missen, weil 
ste geeignet find, den Eintritt der Süddeutschen Staaten aus dem Grunde 
zu erschweren, weil in ihnen Eingriffe so bedeutender Art in die Souverainetät 
der Farsten enthalten find, daß ich befürchte, es würden die Slüddeutschen 
Staaten sich nicht entschließen, unter diesen Bedingungen einzutreten. Wenn 
ich es unterlassen habe, in dieser Beziehung Anträge zu stellen, so ist es aus 
dem Grunde geschehen, weil ich mir nicht versprechen konnte, für dieselben 
eine genügende Unterstlitzung in diesem Hohen Hause zu finden, und ich die 
Zeit desselben nicht durch Anträge, die doch nur eine geringe Anzahl von 
Stimmen flr sich haben würden, verkürzen wollte. Ich möchte aber den 
Wunsch aussprechen, daß die einzelnen Absätze dieses Artikels gesondert zur 
Abstimmung kommen, damit man in der Lage ist, gegen einen oder den an- 
dern Absatz, namentlich gegen Absatz 2 des Artikels 59 zu stimmen, welcher 
mir denn doch, indem er über die Uniformen und die Nummern der Regi- 
menter Bestimmungen enthält, in die Versassung Normen einzuführen scheint, 
die nach meinem Dafürhalten wohl in ein Ordrebuch, nicht aber in eine 
Verfassung gchören. 
à4 S. lolgende Seite. 
½) 6e# Per. S. 616 I. m.
	        
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