Artilel 63. Podbieteti. Günther. Waldeck. Kösfing. 457
aber nach der Stellung, die diese Verfassung hat, einen Zweifel
erregt, ob namentlich diese Bestimmung in Artikel 59 nicht auch gesetz-
gebende Befugnisse in sich schließt. Dieser Zweifel ist von allen
Seiten aufgetaucht beim ersten Anblick des Artikels 59. Nach den Erläute-
rungen, die der Herr Commissarius gegeben hat, scheint mir dieser Zweisel
nicht begründet zu sein. Er scheint die Feststellung des Präsenzstandes inner-
halb der gesetzlichen Normen hier gemeint zu sein. Dessenungeachtet haben
wir aus diesem Grunde gerade eine andere Fassung des Artikels 59 in unserm
Amendement") vorgeschlagen, indem wir die Bundesgesetze hier anführen, zu
welchen Bundesgesetzen, wenn diese Verfassung in der vorgeschlagenen Art
angenommen wird, auch die betreffenden Artikel derselben gehören werden.
Durch diesen Zusatz wäre der Zweifel, der von den beiden Herren Vorred-
nern angeregt worden ist, durchaus beseitigt. Ich schlage Ihnen daher vor,
auf diese Fassung einzugehen. Das Hinweglassen der „Organisation der
Landwehr“ ist deshalb von uns vorgeschlagen, weil wir glaubten, daß das
Wort „Organisation“ namentlich da, wo die Landwehr neu organisirt wer-
den muß, wie es bei une ja der Fall ist, — die alte Landwehr ist ja fac-
tisch hinweggefallen — daß dieses Wort „Organisation“ fortbleiben muß.
Denn es läßt sich an dieser Stelle kaum anders, als im Sinne geseszgeberischer
Thätigkeit auffassen. Das ist für uns der Grund gewesen, dieses Amende-
ment, welches wir zur Annahme empfehlen, einzubringen.
von Rösfing aus Hannover (Linden-Wennigsen 2c.).“') Meine Herren!
Ich hatte mir erlaubt, bei der Generaldiscussion über diesen Artikel einige
Bestimmungen, welche in diesem und dem folgenden Artikel sich finden, her-
vorzuheben, von welchen ich glaubte, daß sie beseitigt werden missen, weil
ste geeignet find, den Eintritt der Süddeutschen Staaten aus dem Grunde
zu erschweren, weil in ihnen Eingriffe so bedeutender Art in die Souverainetät
der Farsten enthalten find, daß ich befürchte, es würden die Slüddeutschen
Staaten sich nicht entschließen, unter diesen Bedingungen einzutreten. Wenn
ich es unterlassen habe, in dieser Beziehung Anträge zu stellen, so ist es aus
dem Grunde geschehen, weil ich mir nicht versprechen konnte, für dieselben
eine genügende Unterstlitzung in diesem Hohen Hause zu finden, und ich die
Zeit desselben nicht durch Anträge, die doch nur eine geringe Anzahl von
Stimmen flr sich haben würden, verkürzen wollte. Ich möchte aber den
Wunsch aussprechen, daß die einzelnen Absätze dieses Artikels gesondert zur
Abstimmung kommen, damit man in der Lage ist, gegen einen oder den an-
dern Absatz, namentlich gegen Absatz 2 des Artikels 59 zu stimmen, welcher
mir denn doch, indem er über die Uniformen und die Nummern der Regi-
menter Bestimmungen enthält, in die Versassung Normen einzuführen scheint,
die nach meinem Dafürhalten wohl in ein Ordrebuch, nicht aber in eine
Verfassung gchören.
à4 S. lolgende Seite.
½) 6e# Per. S. 616 I. m.