458 Bundeskriegswesen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Duncker:)
statt „Bundesfeldherr“ zu setzen: „ Bundespräsidlum“
abgelehnt, ebenso der Antrag desselben,““) Alinea 4 zu fassen:
„Das Bundespräsidium bestimmt in Gemäßheit der
Bundesgesetze den Präsenzstand, die Gliederung und Elnthei-
lung der Kontingente der Bundesarmee und hat das Recht
innerhalb 2c.“
Ebenso wurde auch der Antrag Günther:?)
nach den Worten: „Prüsenzstand in Parenthese einzufügen
„(innerhalb der im Artikel 56 (alt) getroffenen Be-
stimmungen)“
abgelehnt, und wurden sodann sämmtliche Alineas des Entwurfs
einzeln und lm Gesammtlaute mit sehr großer Mehrheit angenommen.
— —
Artikel 64
(conform mit Artikel 60 des Entwurfe.)
Annahme mit der großen Mehrheit. f) Ebenso ohne Diecussion in
der Schlußberathung. 1)
Artikel 65
(con for m mit Artikel 61 des Entwurfs.)
Der hierzu gestellte Antrag Duncker (Berlin), den Artikel dahin zu
ändern: „dem Bundesprüsidium steht das Recht zu, Festungen inner-
halb des Bundesgebiets anzulegen, insofern die dazu erforderlichen Mittel
durch das Bundesetatsgesetz oder ein besonderes Bundesgesetz vom
Reichstag bewilligt sind“ blieb bei der Abstimmung in der Minderheit,
worauf der Artikel nach dem Entwurfe mit der groben Mehrheit ange-
nommen wurde. ) Ebenso in der Schlußberathung.
6) Dr.-S. u. 73.
½ Er. ver. S. 616.
1) St. Ber. S. 617.
# St. Ber. S. 726.
trh Se. Ber. S. 617 r. g. m. u. S. 725.