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stehen geneigt ist. Er nahm dort ein Redner von jener Seite des Hauses
Bezug auf frühere Aeußerungen des Herrn Grasen von Bis-
marck, worin derselbe sich dahin erklärte (im Preußlschen Abgeordneten-
hause nämlich), daß der Constitutionalismus beruhe auf dem Sy-
stem der Compromisse; und das, meine Herren, scheint mir eine un-
umstöbliche Wahrheit zu sein. Allein ich bin der Melnung, die
Compromisse müssen sich auf demselben Boden begegnen, sie müssen
nicht ausgehen von dem Budgetrecht, um mit demselben Concessionen herbei-
zuführen auf einem anderen Gebiete der Gesetzgebung, und das ist eben die
yhroße Gesahr, welche das Budgetrecht bietet, daß man dasselbe gebraucht, um
damit die Regierung zu Concessionen zu zwingen, die nicht in den Positlo-
nen des Budgets ihre Grundlagen finden, sondern die sich auf ganz anderen
Gebielen bewegen. (Sehr richtig!) Wenn ich nun die Eröffnungen des Herrn
Präsidenten der Bundescommissarien richtig verstanden habe, so
würden die verbündeten Regierungen wohl geneigt sein, statt
der in Artikel 65 u. 66 d. E. enthaltenen Bestimmungen einen wirklichen
Etat ein treten zu lassen und von dieser Voraussetzung aus würde
ich danu unbedenklich mich den Amendements im Allgemeinen an-
schließen können, die von den Herreu Miquel und Genossen gestellt
worden sind. Es ist dort wie es in dem Preußischen Abgeordnetenhaus oder
vielmehr in der Preußischen Versassung der Fall ist, ein regelmähiger Etat
vorgesehen. Sämmtliche Einnahmen und Ausgaben sollen alljährlich auf den
Etat gebracht und durch ein Etatsgesetz sestgestellt werden. Davon weicht
die Regierungsvorlage sehr wesentlich ab. Die Vorlage sagt von den Ein-
nahmen, sagt davon, daß die Einnahmen auf den Etat gesetzt werden sollen,
gar nichts, sondern spricht lediglich von den Ausgaben und will auch die
Ausgaben auf die gauze Dauer einer Legislaturperiode feststellen. Ich glaube
nun, meine Herren, daß es sich in der Praxis empfehlen würde und ich
zweifle auch kaum, daß es in der Zukunft in der Praxis sich so gestalten
wird, daß der Etat für die Dauer einer Legislaturperiode festzustellen ist —
und zwar gerade in Berücksichtigung der Eigenthbmlichkeiten dieser Norddeut-
schen Verfassung. Allein ich glaube andererselts, daß kein wesentliches Princip
dadurch verletzt wird, wenn wir für jetzt beschließen, daß die Einnahmen und
Ausgaben jedes Jahr festgestellt werden sollen; ich glaube, daß unsere
Nachfolger vielleicht von selbst dazu kommen werden, diese Bestimmung dahin
abzuündern, daß der Etat für eine Legislaturperiode festgestellt wird. Wenn
ich, meine Herren, gesagt habe, daß ich mich im Allgemeinen für die
Vorschläge der Abgeordneten Miquel und Genossen zu stimmen entschließen
könnte, so muß ich damit doch die weseutliche Einschränkung verbinden, daß
gleichzeitig eines der Amendements zur Annahme komme, welches von den
Herren Dr. Friedenthal und Genossen oder aber vielmehr dasjenige, welches
von dem Herro Grafen Bethusy und auderen Collegen, unter auderen auch
mir selbst gestellt worden ist. Ich glaube nämlich, daß wir nicht umhin