Artikel 69—73. Migquel. 475
Competenz, seine Bedürfuisse und folglich auch seinc Ausgabe erweitern, wir
werden also sehr bald eine viel größere Ausgabe haben, wie wir sie jetzt vor
uns haben. Wenun nun bei der Budgetberathung für die einzelnen Staaten
nicht zu berechnen ist, wie viel Ausgaben im Lause des Jahres von dem
einzelnen Staate au die Bundeekasse abgeführt werden müssen, so ist klar,
doß eine geordnete Fluanzverwaltung innerhalb der einzeluen Staaten voll-
ständig unmöglich ist. Andrerseits aber möchte selbst dieser Weg für den
Bund unpraktisch sein. Es ist im Lause des Rechnungsjahres, in welchem
die Ausgaben zu machen sind, nicht einmal klar sestzustellen, wie viel Ein-
nahmen aus den Zöllen und Verbrauchsabgaben fließen werden. Die Rech-
aungen werden nicht innerhalb des Jahres, in welchem die Ausgaben für
den Bund zu machen sind, abgeschlossen. Es ist also klar, daß gar nicht im
Vaufe des Rechnungsjahres sich herausftellt, wie viel fixirte Einnahmen uun
dem Bunde wirklich zufließen werden. Hiernach ergiebt sich von selbst, daß
klar gestellt werden muß: es haben die Legislaturen des Bundes ein Budget
sestnustellen, welches die Ausgaben und die sämmtlichen Eiunahmen vorher
normirt, so daß nicht nach Bedarf zur Deckung des sich ergebenden Desickte
die Matricularumlagen vom Bundespräsidium ausgeschrieben werden, sondern
fxirte Sätze als Matricularumlagen im Wege der Bundez#gesetzgebung sich
herausstellen, welche dann in allen Fällen erhoben werden müssen, mögen sie
ausreichen oder nicht. Es müssen veranschlagt, in den Bundeshaushaltsetat
gebracht und durch ein Gesetz sestgestellt werden sämmtliche Ausgaben. Es
muß in gleicher Welse veranschlagt und durch ein Gesetz fixirt werden: die
Höhe der vermuthlichen Einnahmen aus den Zöllen und den Verbrauchsab-
gaben, aus der Post und der Telegraphie. Dann ergiebt sich von selbst ein
bestimmtes Deficit und aus diesei bestimmten Deficit ergiebt sich weeder
von selbst die Höhe der zu erhebenden Matricularumlagen. Dann können
die einzelnen Staaten mit Klarheit vorhersehen, wie viel auf ihre Budgets,
auf den Kopf der Bevölkerung im Jahre sällt; sie können mit Sicherheit
die Summe berechnen, die nothwendig ist, um die Schuld an die Bundes-
kasse abzuführen. Trifft man nun eine solche Eiurichtung, so ergiebt sich
weiter, daß wir nothwendig haben eine Bestimmung über den Verbleib der
Ueberschüsse. Ee findet sich über den Verbleib der Ueberschüsse in dem uns
vorliegenden Entwurse nichts, wahrscheinlich weil man von der Idee ausge-
gangen sein wird, nach unserer Mcthode wird es gar keine Ueberschlisse geben,
wir werden nur das Nothd ür ftige, Nothwendige geben, was sich im Lause
des Zahres ergiebt. Dadurch werden also Ueberschüsse vermieden. Wenn
wir nun aber das System, was mein und das Amendement meiner Freunde
vorschlägt, annehmen, so werdeu wahrscheinlich sich jedes Jahr Ueberschüsse
ergeben, jedenfalls können sie sich ergeben, und es müssen die Ueberschüsse der
Bunde kasse ebensowohl zu Gute kommen, wie auch die Bundeskasse ver-
pflichtet ist, auch ein etwaiges Deficit zu tragen. Wahrscheinlich, sage ich,
werden wir regelmäßig Ueberschlsse haben; denn es lehrt die Erfahrung,