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jenige, was der Herr Abgeordnete für Osnabrück in der Beziehung mitge-
theilt hat, ist auch nach meiner Ansicht vollständig richtig. Nach meinen
Berechnungen, mit welchen ich die Herren nicht ermüden will, komme ich so-
gar noch auf eine wesentlich höhere Summe, auf ungefähr 30,000,000 Tha-
ler jährlich. Das trägt jährlich auf jeden Kopf einen Thaler aus. Danach
kaun sich jedes Mitglied der verschiedenen Staaten, die dabei in Frage lom-
men, für seinen Staat ein Bild davon machen, welchen Umfang diese Ma-
tricularbeiträge jährlich errrichen werden; und daß diese Matricularbeiträge
festgestellt werden entweder in der einen oder in der anderen Weise, das ist
in der That flr den Haushalt dieser Staaten von der äußersten Bedeutung.
Ich glaube in Beziehung auf den Antrag, welchen ich gestellt habe,
noch hinzusügen zu mlissen, daß es von Bedeutung ist, in Betreff der Ma-
trieularumlagen den Beründerungen der Bevölkerungen zu folgen. Denn in
einzelnen Staaten mehrt sich diese Bevölkerung nicht oder nur sehr wenig,
und ich glaube deshalb, dabß es nicht zweckmäßig sein wird, den Fuß, nach
welchem die Matricularbeiträge ausgebracht werden, in der Art zu fixiren,
wie es anscheinend die Absicht ist, sondern von 3 zu 3 Jahren einer Aende-
rung zu unterziehen, in welchen Perioden ja, wie bisher, so auch künftig
Volkszählungen vorgenommen werden dürften. Was dann endlich die Form
anbetrifft, so ist bei den verschiedenen Anträgen, die gestellt worden sind, fast
durchweg angenommen worden, dah die Form sein würde ein Gesetz. Ich
muß sagen, daß ich nicht einsehe, wozu ein Gesetz gemacht werden solle.
Gesetze werden meines Wissens nur gemacht, um Dritte zu verpflichten, nicht
aber, um den Auedruck dessen zu gewähren, was zwischen verschiedenen
Staatskörpern, hier dem Bundesrathe und dem Reichstage, vereinbamt ist,
denn eine Verrinbarung wird jedesmal in der Feststellung des Budgets lie-
gen. Es ist in vielen Staaten und namentlich in Preußen die Form des
Gesetzes Ublich. Ich glaube aber, dah die Form des Gesetzes nachtheilig wer-
den kann. Ich glaube, daß sie namentlich insofern nachtheilig werden kann,
als man dadurch das Zustandekommen des Budgets erschweren und verhin-
dern kann, und daß dann lUlebelstände eintreten, wie sie in anderen Staaten
eingekreten sind, welche ich hier nicht weiter zu bezeichnen haben werde. Ich
glaube, es genügt einfach die Uebereinstimmung des Bundesrathes und des
Reichstages, um das Budget festzustellen. In Bekuff derjenigen Dinge,
hiusichtlich derrn sie nicht vollständig übereinstimmen, namentlich in Betreff
der Summen, wird eine Uebereinstimmung wenigstens infofern stattfinden,
als sie hiusichtlich der geriugsten Summe einverstanden sind und die wird
meiner Meinung nach dann den Inhalt des Budgets ausmachen. Was end-
lich den Schlußartikel 67 d. E. betrifst, so haben wir uus erlaubt, den noch
insofern zu ergänzen, als wir Nachweisungen und Rechnungsablagen gewünscht
haben, nicht bloß für die Ergebnisse eines ein zelnen Jahres, sondern unter
Mitberücksichtigung des Ergebnisses der Vorjahre. Ich glaube, daß in der
Beziehung auch der Abgeordnete für Oenabrücck schon so ausführlich geredet