Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 69—73. Wagener. 493 
passtren haben, also Sie würden damit auch das kleine und unscheinbare Zu- 
geständniß wieder vollkommen nullificiren, Sie würden mit der Annahme 
dieser Amendements auch die Thatsache wieder aufheben, daß angeblich in 
der Verfassungsurkunde ein Uebergangsstadlum festgestellt und geslchert sein 
soll. Meine Herren, ich konn deshalb meinerseits nur mein Votum da- 
hin abgeben, für die underänderte Annahme der Vorlagen, wie sie 
in dem Verfassungsentwurf enthalten sind, unter Ablehnung aller Amende- 
ments, selbst der anscheinend vortheilhaften und wohlgemeinten, meinerseits 
stimmen zu müssen. Ich kann auch nicht anerkennen, daß es uumöglich wäre, 
wie uns der Herr Abgeordnete für Osnobrück auch noch ausgeführt 
hat, einen Etat eines großen Staates in den Ausgaben auf drei Jahre im 
Voraus festzustellen. Er hat eine Seite dieser Frage ganz unerör- 
tert gelassen, nämlich dlejenige, wie sich der Herr Abgeorduete aus Hau- 
nover, der zuletzt hier gestanden hat, und der Herr Abgeordnete für Osna- 
brück das wohl eigentlich denken, was die Preußische Regierung und die 
Bundescommissarien, die doch zum großen Theil der Preußischen Reglerung 
angehören, wohl noch für Zeit zu anderen Geschäften Ubrig behalten würden, 
wenn sie einen Theil des Jahres das Budget mit dem Norddeutschen Reichs- 
tage und den andern Theil des Jahres mit dem Preußischen Landtage zu 
machen hätten; meine Herren, ich glaube, von Regieren und Verwalten von 
Seiten der Preubßischen Minister, die zugleich die Ehre haben, Bundescom- 
missarien zu sein, würde dann wohl nicht mehr viel die Rede sein können. 
Meine Herren, das scheint mir eine so wichtige und zu beherzigende Rücksicht 
zu sein, daß ich glauben möchte, daß dieser Grund hauptsächlich dahin ge- 
führt hat, Dinge, die sich eigentlich von selbst verstehen, bel denen ja eigent- 
lich ein großer Wechsel nach der vertragsmäßigen Natur der Feststellung 
überhaupt kaum möglich ist, diese Dinge nicht alle Jahre bereden und dis- 
eutiren zu lassen, sondern sie für die Legislaturperiode festzustellen. Meine 
Herren, es ist ja wahr, es kann unvorhergesehene Ereignisse geben, die man 
bei Feststellung eines dreijährigen Etats nicht im Voraus in Rechnung neh- 
men kann. Dilese Thatsache ist aber auch bei einem einjährigen Etat eben 
so gut möglich. Unvorherzusehende Dinge kann man eben so wenig eln Jahr 
als drei Jahre voraussehen und ich glaube, es ist auch kein Unglück, meine 
Herren, wenn man sie nicht voraussehen kann, so lange nur die Verfassung 
überhaupt die Möglichkeit bietet, sie demnächst heilen zu können. Das 
Amendement, welches von Seiten des Herrn Abgeordneten Grafen von 
Bethusy-Huc vorgeschlagen ist, das klingt so, als wenn es dem Uebel- 
stande einigermaßen abhelfen könate, nämlich in Festhaltung der fixirten Aus- 
gaben für die Armee, auch abgesehen von der Discussion des Etats im Gan- 
zen und Großen. Aber, meine Herren, ich glaube, der Herr Amendement= 
steller hat Ubersehen, daß die Bestimmung des Artikel 62, wonach 225 Tha- 
ler bezahlt werden sollen, genau zusammenhängt mit der Bestimmung im 
Artikel 60, die 225 Thaler sollen bezahlt werden flr 1 Procent der Be-
	        
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