Artilel 68 -73. Oneist. 495
Die Bundesfinanzen selbst sind keine kleinen Fragmente, sie sind ein sehr
kräftiger Anfang gemeinsamer Geldmittel, die zu vereinnahmen
und zu verausgaben sind. Es kann unmöglich gemeint sein, hier
eine eruste Grundlage zu schaffen, wenn man bei diesem Lebensuerr unsers
heutigen Staatslebens mit einer Zerreißung beginnt, die wirthschaftlich und
staatlich ja höchstens ein Interimisticum sein könnte. Dieser Zerreihung gegen-
über, die ich in der Geueraldebatte bekämpfen will, bin ich in der Lage, die
Amendements oder vielmehr dies System meiner polltischen Freunde zu
befürworten. Ich bin der Meinung, daß der Bundesrath und der
Reichstag, um eine Lebensfähig keit zu gewinnen, der freien und
offenen Discutlrung des Bundeshaushalts bedürfen wle jeder
andere Staatskörper in Deutschland, daß dies Recht aber aller dings
unter zwei Voraussetzungen zu Üben sein wird. Die erste Voraus-
setzung ist die, dah die Bundeseinnahmen in ihren Hauptmassen oller-
dings gesichert sein müssen in einer gewissen Perpetuität des unbedingt
Nothwendigen: es ist das ein Punkt, der nöthigenfalls noch durch Unter-
Amendements elnigermaßen zu regeln sein würde. Die zwelte Voraus-
setzung ist: daß es nicht die Absicht ist, dem Reichstage das Aus-
gabebewilligungsrecht zu dem Zweck, mit dem Erfolge und mitW
dem Rechte zu geben, durch die jährliche Ausgabebewilligung den
Präsenzgstand der Armee herabzusetzen, ihn abzuändern, — wie er
im Artikel 60 bereits beschlossen ist (Sehr richtig!l) Ich sage das
offen, melne Herren: ich wiederhole damit nur, was ich seit einer Reihe von
Jahren sehr bestimmt anerkenne. Ich glaube, die Zer fahrenheit der
Amendements und Meinungen In dlesem Breunpunkte der Frage
hat eine gemelnsame Wurzel. Wir sind zu sehr geneigt, zuerst nach frem-
den Vorblldern zu fragen, die von jeher der Hauptgrund der Verwirrung
der öffentlichen Melnung in Deutschland gewesen sind. Wir sind auch zu
sehr geneigt, Dinge, die zusammengehbren und namentlich durch die
heutige Situation aneinander gerückt sind, auseinander zureißen
und als Selbstzweck zu behandeln, als ob das sogenannte Budgetrecht
und die Frage nach einer Normalzahl der Armer in dieser Lage der Dinge
gesondert gehalten werden könnte. Ich glaube, die Hauptschwlerigkeit,
mit der wir zu kämpfen haben, wird noch lange liegen in der vorgefaßten
Idee, als ob unser Ausgabebewilligungsrecht praktisch dazu be-
stimmt wäre, jährlich wechselnd den Bestand unserer Deutschen
Wehrkraft herabzusetzen und zu ändern, das sei der Hauptwerth
dleses Ausgabebewilligungsrechts, das sel constitutionell, das
sei liberal, well es in der englischen Mutiny bill ungefähr so gehal-
ten werde. Ich folgere daraus prima faeie nur, daß dieser Grundsatz für
uns unrichtig sein muß, well er in England bestcht, weil er dort in jedem
Punkte für entgegengesetzte Rechts- und militärische Verhöltnisse besteht. (Sehr
richtig!) Ich will das nicht ausführen, melue Herren, ich habe es vor fünf