Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

496 Bundesfinanzen. 
Jahren gethan. Wir sind Alle cinig, daß bei Feststellung dieser Punkte, die 
freie, bewußte, rückhaltslose gegeuseitige Anerkeumung der Nechte nöthig ist, 
die hier und die dort sein müssen. Damit ist meines Erachtens unvereinbar 
die Idec, ein Budgetrecht mit dem Hinterhalt festzustellen, daß in künstigen 
Reichstagsbeschlüssen trotz alledem und alledem die Präsenzzahl der stehenden 
Armec einseitig geändert werde. Es ist das in unsern Deutschen Verhält- 
nissen unausführbar, unstatthast, und würde zum Ruine allgemeiner 
Wehrpflicht führen, in der wir Alle das Palladium, das Beste 
an der bestehenden Heeresverfassung anerkennen. (Sehr richtig! 
Lebhastes Bravol) Ich bitte sich zu vergegenwärtigen, was wir früher 
in den technischen Details uns vergegenwärtigt haben, — setzen Sie, 
wir hätten ein solches Budgelbewilligungsrecht, für das immer noch stille 
Wünsche im Hintergrunde liegen; wir hätten das Recht, im Jahre 1870 zu 
beschließen: die Bundesarmec soll im folgenden Jahre um 50,000 Mann 
reducirt werden. Wie soll ein solcher Beschluß ausgeführt werden? Sollten 
für das solgende Jahr 50,000 Mann nicht ausgehoben werden, sondern zu 
Hause bleiben? So redueiren Sie die Armee in einem Johrgange auf die 
Hälste, und dieser Jahrgang erstreckt sich 12 Jahre hindurch durch Linie und 
vLandwehr als ein verstümmelter Johrgang!" (Sehr richtig!) Soll die Re- 
gierung die 50,000 Mann aus dem ersten oder aus dem zweiten Jahrgange 
der schon Dienenden nehmen? Nun, meine Herren, auf zehn oder eilf Jahre 
hinans verderben wir und verkürzen wir einen Jahrgang dadurch, daß wir 
ihm halb ausgebildete Leute zuschieben, die nicht auf elner Linie mit ihren 
Kameraden stehen. (Sehr richtig!) Nun weiter: Sollen die 50,000 Mann, 
die wir streichen wollen, aus dem dritten Jahrgange entnommen und ent. 
lassen werden, so haben Sie die nackte Willkür, die nackte Ungleichheit, und 
dann noch Etwas, meine Herren, was wir nicht verschweigen dürsen, sondern 
was wir sagen müssen. So wie das geschieht, so beschließt der Relchstag 
einseitig üUber die Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere, (Sehr richtig! 
rechts) während wir sämmtliche Parteien und Redner im Hause darüber einig 
sind, daß nicht der einseitige Jahresbeschluß dieses Hauses, sondern daß das 
Gesetz Uber die Länge der Dienstpflicht entscheiden soll. (Sehr richtig! im 
Centrum.) Meine Herren! Wenn das Wahrheiten sind, die Freund und 
Feind erkennen, so halte ich es auch für recht, aus jeden Schein zu verzichten, 
als ob der Hintergrund dieses Budgetrechts der wäre, die einseitigen Be- 
schlüsse einer gewählten Volksvertretung an die Stelle zu setzen, wo die Ge- 
setze stehen sollen. (Sehr gut! rechts.) Von Zeit zu Zeit werden auch im 
künstigen Bunde Maßregeln nothwendig werden, um das stehende Heer in 
seinem Bestande herabzusetzen, zeitweise auch vielleicht Beschlüsse in erusten 
Zeiten, um es zu erhöhen; aber das einseitige Budgetrecht, von dem wir hier 
handeln, kann weder zu dem einen, noch zu dem andern bestimmt sein. Denn 
das, was dann beschlossen werden soll, kann niemals beschlossen werden mit 
Hinblick auf das Bedürfniß eines nächsten Jahres, sondern es muß be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.