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Jahren gethan. Wir sind Alle cinig, daß bei Feststellung dieser Punkte, die
freie, bewußte, rückhaltslose gegeuseitige Anerkeumung der Nechte nöthig ist,
die hier und die dort sein müssen. Damit ist meines Erachtens unvereinbar
die Idec, ein Budgetrecht mit dem Hinterhalt festzustellen, daß in künstigen
Reichstagsbeschlüssen trotz alledem und alledem die Präsenzzahl der stehenden
Armec einseitig geändert werde. Es ist das in unsern Deutschen Verhält-
nissen unausführbar, unstatthast, und würde zum Ruine allgemeiner
Wehrpflicht führen, in der wir Alle das Palladium, das Beste
an der bestehenden Heeresverfassung anerkennen. (Sehr richtig!
Lebhastes Bravol) Ich bitte sich zu vergegenwärtigen, was wir früher
in den technischen Details uns vergegenwärtigt haben, — setzen Sie,
wir hätten ein solches Budgelbewilligungsrecht, für das immer noch stille
Wünsche im Hintergrunde liegen; wir hätten das Recht, im Jahre 1870 zu
beschließen: die Bundesarmec soll im folgenden Jahre um 50,000 Mann
reducirt werden. Wie soll ein solcher Beschluß ausgeführt werden? Sollten
für das solgende Jahr 50,000 Mann nicht ausgehoben werden, sondern zu
Hause bleiben? So redueiren Sie die Armee in einem Johrgange auf die
Hälste, und dieser Jahrgang erstreckt sich 12 Jahre hindurch durch Linie und
vLandwehr als ein verstümmelter Johrgang!" (Sehr richtig!) Soll die Re-
gierung die 50,000 Mann aus dem ersten oder aus dem zweiten Jahrgange
der schon Dienenden nehmen? Nun, meine Herren, auf zehn oder eilf Jahre
hinans verderben wir und verkürzen wir einen Jahrgang dadurch, daß wir
ihm halb ausgebildete Leute zuschieben, die nicht auf elner Linie mit ihren
Kameraden stehen. (Sehr richtig!) Nun weiter: Sollen die 50,000 Mann,
die wir streichen wollen, aus dem dritten Jahrgange entnommen und ent.
lassen werden, so haben Sie die nackte Willkür, die nackte Ungleichheit, und
dann noch Etwas, meine Herren, was wir nicht verschweigen dürsen, sondern
was wir sagen müssen. So wie das geschieht, so beschließt der Relchstag
einseitig üUber die Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere, (Sehr richtig!
rechts) während wir sämmtliche Parteien und Redner im Hause darüber einig
sind, daß nicht der einseitige Jahresbeschluß dieses Hauses, sondern daß das
Gesetz Uber die Länge der Dienstpflicht entscheiden soll. (Sehr richtig! im
Centrum.) Meine Herren! Wenn das Wahrheiten sind, die Freund und
Feind erkennen, so halte ich es auch für recht, aus jeden Schein zu verzichten,
als ob der Hintergrund dieses Budgetrechts der wäre, die einseitigen Be-
schlüsse einer gewählten Volksvertretung an die Stelle zu setzen, wo die Ge-
setze stehen sollen. (Sehr gut! rechts.) Von Zeit zu Zeit werden auch im
künstigen Bunde Maßregeln nothwendig werden, um das stehende Heer in
seinem Bestande herabzusetzen, zeitweise auch vielleicht Beschlüsse in erusten
Zeiten, um es zu erhöhen; aber das einseitige Budgetrecht, von dem wir hier
handeln, kann weder zu dem einen, noch zu dem andern bestimmt sein. Denn
das, was dann beschlossen werden soll, kann niemals beschlossen werden mit
Hinblick auf das Bedürfniß eines nächsten Jahres, sondern es muß be-