Artikel 69—73. Heydt. 507
darin kein Hinderniß, eventuell in das normale Jahresbudget hineingatreten.
Meine Herren! Ich bin der tiefen Ueberzeugung, daß gerade die jährliche
materielle Budgetberathung das lebendige Band sein werde, um den Bundes-
staat von Jahr zu Jahr an einander zu schweißen und an einander zu kitten;
und fügen Sie diesem lebendigen Verbindungsglied das Elemeut der Bundes-
schulden zu, so werden Bundesbudget und Bundesschulden eine sehr starke
Grundlage des allmälig consolidirten Bundesstaates sein.
Bundescommissar Finanzminister Frriherr von der Heuydt.“?) Meine
Herren! Der letzte Herr Redner hat im Beginne seiner Rede mit großem
Recht darauf hingewiesen, daß, wenn von verschiedenen Seiten das Budget=
recht in einem umfassenden Umfange in Auspruch genommen wird, man doch
nicht vergessen dürfe, daß je nach einer Behandlung des Bodgetrechts auch
der Bestand der Armee, deren Höhe in der Versassung bestimmt ist, alterirt
werden könnte wider die Intentionen der Verfassung. Es scheint mir dies
bei den verschiedenen Amendements, die wegen Herstellung des Budgetrechts
gestellt find, nicht gebührend beachtet zu sein. Der Verfassungsentwurf
geht davon aus, daß, wenn die Ausgabe einmal feststeht in einem
großen Betrage, daß dann, da die gemeinsamen Einnahmen voraussicht-
lich zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, das Fehlende von dem
Präsidium durch Matricularbeiträge ausgeschrieben werden solle.
Steht auf der einen Seite die Ausgabe fest, so kann auf der au-
deren Seite die Einnahme in keiner Weise in Frage gestellt, sie
muß gesichert werden. Es ist nun zwar von verschiedeuen Reduern,
welche die Amendements befürwortet haben, gesagt worden, daß sie nicht
daran denken, wenn sie auch das Bewilligungêrecht für die Ein-
nahme in Anspruch nehmen, dabei die Einnahme an sich zu ge-
fährden: sie haben ausdrücklich ausgesprochen, daß auch nach ihrer Meinnng
die Einnahme sichergestellt sein müsse, es stehe ja nichts entgegen, noch durch
Unteramendements diesen Zweck zu erreichen. Es ist nicht näher ange-
deutet, in welcher Weise man durch Unteramendements diesen Zweck
noch herbeiführen wolle. Ich kann also auch Üüber die Möglichkeit und Form
solcher Amendemeuts noch nicht reden; aber das liegt doch auf der Hand,
daß, wenn nach dem Bestand der Armee, wie er festgestellt ist,
zu einem Procent der Bevölkerung und zu einem Kostenbetrag
von 225 Thaler pro Mann, was also eine Ausgabe von etwa 671 Million
betragen würde, daß dann auch auf die Höhe dieser Ausgaben die
Einnahme beschafft werden müsse. Es ist anzunehmen, daß neben
diesen 671 Millionen für die Kosten der Marine und Verwaltungslosten
mindestens noch 71 Millionen erforderlich sein werden. Dies würde dann
eine Gesammtsumme von 75 Millionen betragen. Die gemeiuschaftlichen Ein-
5% St. Ber. S. 634.