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wenn Sie von Mißbranch sprechen, wie geftern geschehen ist, und das gerade
immer Mißbrauch nennen, fo sind Sie im Irrthum; denn der eine Theil
gebraucht sein Recht, wie der anderc, und ein Mißbrauch der Gewalt gegen-
über ist ein unrichtiges Wort. Meine Herren, es wird alfo in diesen An-
gelegenheiten ein großes Spiel mit Worten getrieben. Es ist das Aeußerste
allerdings, wenn ein parlamentarischer Körper das ganze Budget verweigert,
wozu cr das Recht hat, wozu er im Sinne des Gesetzes und im Sinne der
ganzen Institution berechtigt ist, wie Ihnen ja jedes staatsrechtliche Com-
pendiumm sagt und jedes Lexieon, was in dieser Beziehung die Sache vom
constitutionellen Standpunkte bearbeitet, sagen wird: er soll dieses Recht haben!
Dieses Recht besitzt er in England. Aber wie foll dieses Recht ausgebt werden?
Soll es regelmäßig zur Ausführung kommen? Natürlich nicht, denn dabei wäre
kein Staat möglich, — es existirt aber. Wie man In Eugland die Reformbill
verweigerte, wic an den Häusern von Liverpool angeschlagen wurde: „Hier werden
keine Steuern mehr bezahlt“, so war das wohl verständig; und eine kluge und
tüchtige Regierung, wie sie sich in England doch immer aus der Aristokratie her-
aus bildet, verstand den Wink, gab der öffentlichen Meinung nach; die Reform-
bill lam, der Herzog von Wellington mußte zurücktriten. Sollen solche
Dinge irgendwie regelmäßig oder muthwillig ausgellbt werden? Daznu ist
bei uns nicht die geringste Furcht vorhanden und unsere Conflietjahre zeigen
Ihnen ja, daß das Abgcorductenhaus, obgleich es dieses Recht jeder Zeit be-
hauptet hat, doch keinen Gebrauch davon machte, lmmer nur auf die offene
Wunde den Nagel legte und immer nur die Wehrkosten nicht bewilligte, aber
nicht das Ganze verweigerte aus fehr wichtigen und aus sehr durchschlagen-
den Gründen, die es durchaus rechtfertigen, auch selbst in dieser äußersten
Stellung, kann man wohl sagen, gerade in Preußen und gerade nach den
Conjuncturen, wic fie unsere Verfassung giebt, nicht davon Gebrauch zu
machen. Es sollten — und das ist das constitutionelle Princip und das
Prineip der Ministerverantwortlichkeit, die Sie freilich nun dreimal aus die-
fem Gesetze exportirt haben — die Minister verantwortlich fein, das König-
thum nicht verantwortlich; die Verantwortlichkeit der Minister und das
Budgetrecht des Abgeordnetenhaufes, die ftehen in einer unzertrennbaren Ver-
bindung. Von allen jenen Reden, die wir hier gehört haben, daß es gerade
auf den und den Titel des Etats ankämc, daß es unzulässsg wäre, derglei-
chen wegzustreichen, das unmöglich zu machen, was zum Ordinarium gehört, —
verdient auch nicht cine einzige Widerlegung. Denn, meine Herren, das
Ordinarium zu streichen, wann lst dies geschehen? Niemals, und es wird
zu keiner Zeit geschehen und es ist nicht gegründet zu vermuthen, daß es
geschehen wird, es sel denn, daß Alles gestrichen würde in jener höchsten
Noth, in der sich ein Voll allerdings möglicher weise besinden kann.
(Bravokl links; Unruhe rechts.) ZJa, meine Herren, die Regierung
soll im Einklang mit dem Volke regieren. (Bravol links.) Das
ist das große Prineip, nicht das demokratische, das eonstitutio-