Artikel 69. Waldeck. 527
nelle. Das gilt in England, das gilt in allen Ländern, wo man
die Constitution achtet. Hat die Regierung sich durch mehrere
Auflösungen überzeugt, daß sie nicht im Einklange mit dem Wil-
len des Volkes ist, so daukt sie ab und räumt andern Mäanern den
Platz ein, welche die Meinung des Volkes für sich haben. (Ruf: Ahal rechts.)
Meine Herren, ich sehe an Ihrem Lücheln, daß Sie hier nur an den
Satz denken: Hebe Dich weg, damit ich mich hinstelle! (Ruf: Jal Jal
rechts.) Meine Herren! Niemand können Sie in dieser Beziehung
weniger in Verdacht haben als mich. Daran habe ich zu kelner Zeit
gedacht, nicht deshalb, weil ich dem Staat meine Dienste entziehen wollte,
sondern deshalb, weil wir in Preußen den Constitutionalismus durchaus nicht
in dieser factisch ausgebildeten Art besitzen. Ich habe immer gesagt: wir
üben das Recht aus nach dem Gewissen und gehen nicht darauf aus, Minister
zu verdrängen. Das ist nie unsere Absicht gewesen, auch nicht, als wir eine
ganz große Partei im Abgcordneteuhause waren, auch nicht, als von jener
Seite (auf die rechte deutend) Vorwürfe aller Art erhoben wurden. Niemals
haben wir uns dazu verleiten lassen, eben weil diese Art des Constitutionalis-
mus, wie sie in England existirt, keinen Boden bei uns hat. Diese Verve,
wie ich es wohl ausgedrückt habe, fehlt hier, und daß sie sehlt, ist mir jetzt
gar nicht unangenehm. Es mog immer Jeder Minister sein, den Se. Majestät
der König dazu ernenut. Es wird aber, wenn das Abgeordnetenhaus oder
das Parlament seine Schuldigkeit thut und entschieden thut, wenn es sich
nicht auf unzulässige Compromisse einläßt, dahin kommen, daß schließlich die
öffentliche Meinung, die wahre, öffentliche, wohlerwogene Meinung doch siegt.
Um dieses zu crreichen, betrachte ich für das Streben des ganzen constitutlo-
nellen Lebens, für dessen Zweck und für dessen Kern. Nun, was wird hier
von uns verlangt? Wir sollen diese großen Rechte ausgeben. Wir können
uns mit dieser Proteusnatur der gegenwärtigen Bundesversassung, welche
hier als Bundesacte höchst einsach und höchst nackt und höchst klar in dem
Artikel 65 d. E. austritt, nicht beschwichtigen lassen. Denn der Marine-Etat, der
Militair-Etat, auch die anderen Etats sind wirkliche Preußische Etats; sie
sind die Preußischen Etats, welche wir noch heute festzustellen haben. Uns
dieses Rechtes zu berauben ist eine unmögliche Sache. Wir müssen also die
Sache so auffassen, wie sie wirklich ist. Der König als Bundespräsident und
als Bundesfeldherr ist unabhängig von dem Bundesrath. Ich bin damit
ganz einverstanden, er soll cs sein; ist er aber unabhängig vom Bundesrath
und ein Budget unabhängig vom Parlament, wie das allerdings durch jene
Arukel bis zum Jahre 1871 ihm gegeben worden ist, so ist keine Versassung
in Precußen mehr vorhanden; denn man kann das Budget nicht so zerreißen,
daß man bei den übrigen Etats ganz andere Grundsütze anwenden wollte,
als gerade bei den wichtigsten. Einem Worte, welches wir von dem Herrn
Finanzminister gestern gehört haben, trete ich vollständig bei. Er sagte, wer
das Recht der Bewilligung habe, der habe auch das Recht abzulehnen. Das