Artikel 69. Friesen. 545
verweigern lassen, und ich glaube, selbst die eisrigsten Vertheidiger des Be-
willigungsrechtes werden nie dahin kommen, zu sagen, wir wollen alle Zoll-
schranken aufheben und es soll Jedermann einführen können, was er will,
die Zölle sollen künstig wegfallen. Ich glaube also, meine Herren, die ganze
Frage über das Budgetbewilligungsrecht knüpft sich nur in sehr untergeord-
neter Weise an die Bewilligung der indirecten Abgaben. Demnächst handelt
es sich nun um die Bewilligung der Matricularbeiträge. Hierbei geht der
Verfassungsentwurf von der Ansicht aus, daß die nothwendigen theils ver-
fassungsmähbig festgestellten, thells bewilligten Ausgaben, welche aus den ge-
meinschastlichen Einnahmen nicht gedeckt werden, — und das ergiebt sich durch
ein ganz einfaches Rechenexempel — auf dem Wege der Matricularbeiträge aus-
zuschreiben sind. Nun, meine Herren, allen Denjenigen, die so sehr darauf
bestehen, daß auch die Höhe der Matricularbeiträge durch ein besonderes Ge-
setz festgestellt werden soll, gerade Denjenigen gegenliber ist wohl die Frage
aufzuwerfen: was soll denn nun in dem Falle geschehen, wenn ein solches
Bundesgesetz nicht zu Stande kommt? Hier werden nämlich die Folgen da-
von ganz andere sein, als sie möglicherweise in einem Einheitsstaate sein
können; denn wenn Sie ganz bestimmt in der Verfassung aussprechen, daß
diese Matricularbeiträge nur ausgeschrieben werden können, wenn ein Bun-
desgesetz zu Stande gekommen ist, ja meine Herren, dann ist ja keine einzige
Einzelreglerung ihren Kammern, ihren Ständen gegenüber berechtigt, solche
Matricularbeiträge, die vielleicht ganz nothwendig sind um die Armee zu
erhalten, zu bezahlen, wenn kein Bundesgesetz zu Stande gekommen ist.
(Sehr richtig! rechts.) Dann heben Sie aber in einem solchen Falle die
Grundlagen des Bundes sofort auf. (Sehr richtig! rechts.) Das unter-
liegt gar keinem Zweifel, ja es folgt nothwendig daraus, daß wir es nicht
mit einem Einheitsstaat, sondern mit einem Bunde zu thun haben, die ge-
meinschaftlichen Bundessteuern und die Matricularbeiträge sind aber der eigent-
liche Kitt, der den Bund zusammen hält. Wollen Sie also auch für den
Zund auf das Bewilligungerecht, wie es Gegenstand des Kampfes in Preußen
gewesen ist und wie es in einzelnen Staaten besteht, unbedingt beharren,
dann können Sie leicht den Fall herbeiführen, daß beim Nichtzustandekommen
eines Bundesgesetzes die Folgen weit größer sind, als sie selbst irgend Jemand
von Ihnen beabsichtigen kann. Es kann das Auseinanderfallen des ganzen
Bundes eintreten. (Bravok rechts.)
Schluß der Disecussion über Artikel 69 angenommen. Unter Aus-
setzung der Abstimmung") wurde zur Debatte über Artikel 70 überge-
gangen.““)
) Die AUbstimmung erfolgte am Ende des Abschnities „Bundeefinanzen". Siehe
boselbst.
½%%% St. Ver. S. 650 r. o.
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