562 Gundesfinanzen.
Abstimmung iber Artikel 69, 70, 72
und 73 (ganz neu).“)
Der Antrag Duncker-Berlin (Nr. 83 der Dr.-S., s. oben S. 514
unter Ziffer 8, S. 556 unter Ziffer 5, wurde in allen drei Theilen abge-
lehnt, ebenso der Antrag Erxleben (Nr. 78 der Dr.-S. s. oben S. 514
unter Ziffer 7, S. 547 unter Ziffer 4, S. 556 unter Ziffer 3), das Unter-
amendement Bethufy-Huec (Dr.-S. Nr. 88 und 103 sf. oben S. 513
unter Ziffer 5) wurde ebenfalls abgelehnt. Der Antrag Gneist (Dr.=
S. Nr. 99 s. oben S. 513 unter Ziffer 4) dahin gehend, nach Alinea 1
des neuen Miquel'schen Artikels (S. 513 oben unter litt b.) einzuschalten:
„Dos Etatsgesetz Üüber die Bundesausgaben erstreckt sich auf das
Kriegs= und Marinewesen; jedoch mit der Maßgabe, daß te.
wurde gleichfalls abgelehnt, ebenso das Unteramendementk Graf
Henckel von Donnersmarck (s. oben S. 546 unter Ziffer 3).
Das Amendement Migquel (Dr.-S. Nr. 76), und zwaor:
a) von dem zu Artikel 69 gestellten der erste oben S. 512 ganz
unten unter 23 aufgeführte Antrag den Artikel dohin zu ändern:
„Alle Einnahmen des Bundes müffen für jedes
Jahr veranschlagt 2c.“
wurde mit 145 gegen 122 Stimmen angenommen.
Dessen zweiter, oben S. 513 ganz oben unter b aufgeführte Antrag,
folgende Bestimmung in einem besonderen Artikel folgen zu laossen:
„Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein
Jahr bewilligt u. s. w.“ (Alinea 1 und 2);
wurde abgelehnt.
b) zu Artikel 70 (f. oben S. 546 unter Ziffer 2): den Artikel
dahin zu ändern:
„Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Aus-
gaben dienen zunächst die etwaigen Ueberschufse r.“
wurde angenommen.
c) zu Artikel 72 (s. oben S. 556 unter Ziffer 2); den Artikel
zu fassen:
Ueber die Verwendung aller Einnahmen des
Bundes“ rc. bis „Rechnung zu legen“
wurde angenommen.
*) St. Ber. S. 655 r. m. sag. Die Verhondlung und Abstimmung über den in
der Schlußberathung hinter dem Artikel 70 neu eingeschalteten Artikel 71 siehe in dem
Abschnitte „Schlußberathung".