Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Abstimmung über Ar#ikel 69, 70, 72 und 73 (ganz nen). Wigard. 563 
d) elnen neuen Artikel 73 anzufügen (s. oben S. 556 unter 
Ziffer 4),, lautend: 
.In Fällen eines außerordentlichen Bedürsnisses 
können im Wege der Bundesgesetzgebung x.“ 
wurde durch dle große Mehrheit angenommen. 
In der Schlußberslhung wurde Artikel 69 nach den Beschlüssen der 
Vorberathung ohne Discussion angenommen. Zu Artikel 70 wurde 
in der Schlußberathung ein Amendement gestellt und hinter demselben ein 
neuer Artikel 71 elngeschaltet. Hlerliber siehe unten den besonderen Ab- 
schnitt: „Schlußberathung“. Artikel 72 und 73 wurden in der Schluß- 
berathung ohne Discussion wie in der Vorberathung angenommen.“) 
Bei der Schlußbersthung hatte Wigard beantragt"") nach Ab- 
schnitt XII. folgenden neuen Abschnitt „Rechte der Angehörigen 
des Norddeutschen Bundes“ einzuschalten und als einzigen Artikel 
u setzen: 
fere „Artikel ... Die Versassungen und Gesetzgebungen der einzel- 
nen Bundesstaaten müssen den Angehbrigen derselben mindestens 
dlekenligen Rechte gewähren, welche die Preußische Verfassungsurkunde 
vom 31. Januar 18600 in Titel II. „Von den Rechten der Preußen“ 
den Preuhischen Staatsbürgern verleiht.“ 
Dr. Wigerd.“““) Meine Herren, nur noch wenige Augenblicke und 
Ihr letztes Votum wird über das vorliegende Werk entscheiden; unzweifel- 
haft wissen wir aber schon in diesem Augeublicke, wie die Entscheidung fallen 
wird. Wir auf dieser Seite des Hauses haben, meine Herren, für die von 
mms eingenommenen Positionen nach Kräften gekämpst; ein kleines Häuflein, 
erliegend einer großen Majorität gegen uns, mußten wir Schritt um Schritt 
eine Position nach der anderen aufgeben und find wir zurückgedrängt wor- 
den bie zu dieser letzten Position, die wir, wenn auch mit wenig Hoffnung. 
auf Erfolg, ebenfalls zu vertheidigen gewillt sind. Meine Herren, es ist 
unfre Meinung, daß es den Vertretern eines Volles wohl anstehe und zu- 
komme, sich daran zu erinnern, daß es außer den Rechten der Regierenden 
auch ein Bolk gebe, und daß auch das Volk seine Rechte habe. Der Ent- 
wurf, meine Herren, kennt aber kein anderes Recht des Deutschen Volkees 
als das in seinen Ausführungen sogar höchst zweifelhafte und ungewisse Recht 
der Freizbgigkelt, und der Majorität dleses Hauses hat es bis jetzt ulcht be- 
liebt, wenigsteuns nur einige der für die Rechte des Volkes gemachten Vor- 
schläge in die Verfassung aufzunehmen. Die absolute Staatsform, meine 
") St. Ber. S. 725. 
5# Dr.-S. u. 112. 
) GSt. Ber. S. 726.
	        
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