Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

XIII. 
Schlichtung von Streitigkeiten und 
Strafbestimmungen. 
——— 
Artikel 74—77. 
Allgemeine Discusston. 
Reichensperger (Arnsberg. Meschede Olpe).“) Ich erlaube mir zuerst, 
mit einer fehr unpräjudicirlichen Bemerkung meinen Vortrag zu eröffnen; 
diese geht nämlich dahin, daß nach meinem Dafl#rhalten es wohl angemessen 
sein würde, die Ueberschrift des Abschnittes umzusetzen, weil nämlich 
der Inhalt des Abschuittes und die Ueberschrift sich nicht gegenseitig decken, 
sondern vielmehr durchkreuzen. Was sodann den Inhalt des Abschnittes 
selbst anlangt, so habe ich gegen den Artikel 68 d. E. keine erhebliche Be- 
denken vorzutragen, es scheint mir vielmehr, daß, insofern derselbe im We- 
sentlichen mit dem Bundesgesetze von 1836 Ubereinstimmt, die Annahme 
als unbedenklich erachtet werden kann, indem das Interesse der öffentlichen 
Sicherheit und Ordnung des Bundes mindestens auf gleiche Höhe mit dem 
des betreffenden Bundesstaats gestellt werden muß. Was sodann den Ar- 
tilel 69 d. E. anlangt, so betrachte ich den Vorschlag der Staateregierung, das 
Ober-= Appellationsgericht zu Lübeck mit der Entscheidung der bezeich- 
neten Kriminalangelegenheiten zu betrauen, insofern für annehmbar, 
als es sich dabel lediglich um ein Uebergangsstadium handelt. Ich 
würde aber auch sehr bereitwillig unter Voraussetzung des Einverständ-= 
nisses der Staatsregierung demjenigen Amendement meine Zustimmung 
geben, welches von vorn herein diese Angelegenheiten dem künftig zu er- 
richtenden Bundesgerichte Überweisen will. Ich verkenne aber nicht, 
daß eine derartige Beschlußfassung das Bedenken nach sich zieht, daß alsdann 
ein Zwischenraum bleibt, worin eine gleichmäßige Judicatur unmöglich sein 
würde, indem diese Angelegenheiten natürlich bei den Landesgerichten so lange 
) St. Ber. S. 658 I u.
	        
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