XIII.
Schlichtung von Streitigkeiten und
Strafbestimmungen.
———
Artikel 74—77.
Allgemeine Discusston.
Reichensperger (Arnsberg. Meschede Olpe).“) Ich erlaube mir zuerst,
mit einer fehr unpräjudicirlichen Bemerkung meinen Vortrag zu eröffnen;
diese geht nämlich dahin, daß nach meinem Dafl#rhalten es wohl angemessen
sein würde, die Ueberschrift des Abschnittes umzusetzen, weil nämlich
der Inhalt des Abschuittes und die Ueberschrift sich nicht gegenseitig decken,
sondern vielmehr durchkreuzen. Was sodann den Inhalt des Abschnittes
selbst anlangt, so habe ich gegen den Artikel 68 d. E. keine erhebliche Be-
denken vorzutragen, es scheint mir vielmehr, daß, insofern derselbe im We-
sentlichen mit dem Bundesgesetze von 1836 Ubereinstimmt, die Annahme
als unbedenklich erachtet werden kann, indem das Interesse der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung des Bundes mindestens auf gleiche Höhe mit dem
des betreffenden Bundesstaats gestellt werden muß. Was sodann den Ar-
tilel 69 d. E. anlangt, so betrachte ich den Vorschlag der Staateregierung, das
Ober-= Appellationsgericht zu Lübeck mit der Entscheidung der bezeich-
neten Kriminalangelegenheiten zu betrauen, insofern für annehmbar,
als es sich dabel lediglich um ein Uebergangsstadium handelt. Ich
würde aber auch sehr bereitwillig unter Voraussetzung des Einverständ-=
nisses der Staatsregierung demjenigen Amendement meine Zustimmung
geben, welches von vorn herein diese Angelegenheiten dem künftig zu er-
richtenden Bundesgerichte Überweisen will. Ich verkenne aber nicht,
daß eine derartige Beschlußfassung das Bedenken nach sich zieht, daß alsdann
ein Zwischenraum bleibt, worin eine gleichmäßige Judicatur unmöglich sein
würde, indem diese Angelegenheiten natürlich bei den Landesgerichten so lange
) St. Ber. S. 658 I u.