Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artites74. Wigard. Schwarje. 591 
gegen diese unberechtigten Volksvertreter wegen Aneignung einer ihnen nicht 
zukommenden Befugniß Klage zu führen. In dieser Beziehung hat die in 
diesem Saale oft geschmähte Deutsche Reichsverfassung vom Jahre 1849 ihre 
großen Vorzüge; sie hat einerseits Bestimmungen, welche die Verfassung und 
die Integrität des Deutschen Reiches unverletzt zu erhalten die Aufgabe haben, 
aber andererseits hat sie auch dem Einzelnen, auch dem Niedrigsten im Volke 
das Recht gewährt, gegen Verfassungsverletzungen und Gesetzüberschreitungen 
von oben Klage flhren zu können, wenn im eigenen Lande Hülfe ihm uscht 
gewährt werden kann. Darum, meine Herren, weil ich vollständig mit der 
Ansicht des Herrn Bundescommissarius darin übereinstimme, daß in den 
vorliegenden Bestimmungen des Entwurfs durchaus eine Erschöpfunz des 
so wichtigen Materials nicht zu finden ist, weil ich ferner übereinstimme mit 
allen Denjenigen, welche vor Allem das Recht geschützt haben wollen nach 
allen Seiten hin, und darum für ein Bundesgericht auf das Entschiedenste 
mich erklären muß, — darum glaube ich auch, meine Herren, daß unser 
Borschlag sich empfiehlt, welcher diese Bestimmungen nur als 
vorübergehende, nur als ein Provisorium betrachtet : issen will 
und darum dem Artikel 68 des Entwurfs noch ein klein. Artikel 
vorausgeschickt werden soll. Dann wird, meine Herren, auf dem Wege 
der Gesetzgebung möglich sein, was wir in dem Stadium, in das wir ein 
getreten sind, nicht mehr zu erreichen im Stande sind, es wird dann mög- 
lich sein, sowohl die Competenz des Bundesgerichts vollständig festzustellen, 
wie es auch möglich sein wird, seine Organisation und das Berfahren vor 
demselben zu bestimmen, und so einen Rechtsboden auch für diesen Bund zu 
schaffen, den, meine Herren, ich leider in so vielen Punkten der Verfassung 
vermisse. (Bravo! links.) 
Dr. Schwarze“) Der Herr Abgeordnete Wölfel hat eine Prophe- 
zeiung ausgesprochen, von welcher nicht blos ich sondern ich hoffe die 
Mehrzahl der Mitglieder dieses Hohen Hauses üÜberzeugt ist daß er ein 
schlechter Prophet sel. Meine Herren! Wir sind froh, daß er nicht 
zu bestimmen hat, wie lange die Besetzung des Königreichs Sachsen 
durch die Preußischen Truppen zu dauern habe, daß er auch nicht 
zu bestimmen hat, wie lange der Norddeutsche Bund dauern werde. 
Wir im Gegentheil haben die fröhliche Hoffnung und Zuversicht, daß 
das Bundesverhältniß zwischen der Krone Preußen und der Krone Sachsen 
so stark befestigt sei, daß auf der einen Seite die Krone Preußen keinen An- 
laß haben wird die Besatzung fortdauern zu lassen, daß audererseits die 
Krone Preußen ganz gewiß in der Bevölkerung Sachsens treue Bundesge- 
nossen in Aufrechthaltung und Entwicklung des Norddrutschen Bundes finden 
wird. Wir Sächsischen Abgeordneten sind ohne Unterschied der Partei- 
*) St. Ber. S. 667 r. m.
	        
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