Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

616 Verhältnih zu Süddeuntschland. 
selben im Einverständniß zu leben beabsichtigen, zunächst mit der Kaiserlich 
Oesterreichischen Regierung in freundschaftliche Verhandlung darllber treten, 
wie sie ihrerselts die Frage auffasse, und nach der bisherigen Haltung der 
Kaiserlichen Regierung glauben wir kaum, dah der Gedanke auf einen be- 
stimmten Widerstand dariu ftoßen würde, sobald die Wünsche der Großher= 
zoglich Hefsischen Regierung sich unzweideutig manifestirt hätten. (Bravol) 
Wir würden demnächst, nachdem ich mich der Ueberzeugung hingeben darf, 
daß innerhalb des engeren Bundes ein Widerspruch nicht erhoben werden 
würde, es doch für nlltlich und den gegenseitigen Beziehungen entsprechend 
halten, mit unsern Süddeutschen Bundesgenossen und namentlich mit Balern 
auch über diese Frage ins Vernehmen zu treten, um zu ermessen, ob die 
dortige Politik durch dieses Vorgehen gekreuzt oder unterstützt werden würde. 
Vor Allem aber wäre erforderlich, daß die Großherzogliche Regierung ihre 
Willensmelnung bestimmt formulirte, und nach der Bereitwilligkeit, welche 
dieselbe gezeigt hat an dem nationalen Werke, an welchem sie bieher nur für 
Oberhessen vollständig betheiligt ist, mitzuwirken, dürfen wir mit Vertrauen 
die Entschließung, die Entscheidung Üüber die Frage der Großhergoglichen Re- 
gierung überlassen, die am besten wissen muß, was ihrem Interesse frommt, 
und der ich aus bundesfreundlichen Rücksichten hier durch eine Erklärung 
nicht glaube vorgreifen zu dürfen. (Bravo!) 
Atlsemeine und zugleich Speciefte Discussies. 
Artikel 79 
(im Entwurf Artikel 71).“) 
Artikel 71 des Entwurfs lautete conform mit Artikel 79 Alinea 1 der 
Verfassung. 
Amendements hierzu: 
1) von Schrader:"") 
den Artikel dahin zu fassen: 
„Der Eintritt in den Norddeutschen Bund steht jedem 
südlich des Mains belegenen Deutschen Staate auf feinen 
Antrag unter der Bedingung zu, daß er sich der Bun- 
desverfasfung unterordnet.“ 
) Nach den Beschlüssen der Borberathung Artikel 76. Damit begonn die 32. Sitzung 
vom 10. April 1867. 
*%) Dr.-S. u. 96.
	        
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