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ift aber die, daß gerade durch die Noth der Thatsachen das herbeigeführt
wird, was er und seine Freunde in diesem Amendement haben ausdrücken
wollen. Die Süddentschen Staaten und, lch wage zu hoffen, auch das er-
lauchte Haus Habsburg, nachdem der Streit Über die Präponderanz in
Deutschland zwischen ihm und Preußen nicht mehr existiren kann, nachdem
unsere Wege zwar geschieden find, aber hoffentlich die Bundesgenossenschaft,
die in großen und wichtigen Fragen uns auf allen Schlachtfeldern Europas
seit Jahrhunderten zusammenführte, nicht ausgehört hat — ich glaube und
hoffe, in einer Europäischen Gefahr wird ganz Deueschland einschließlich des
Oesterreichischen Kaiserstaates zusammen stehen, eingedenk der Worte unseres
großen Dichters:
Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern,
In keiner Noth uns trennen und Gefahr!
(Lebhaftes Bravol)
Präfident der Bundescommissarien Ministerprästdent Graf v. Bismarch.“)
Um der Aufforderung des Herrn Vorredners zu entsprechen, will ich mich
mit wenigen Worten über die Stellung der Vertreter der verbünde-
ten Regler ungen zu dem Amendement Lasker-Miquel aussprechen.
Ich kann nicht behaupten, daß die Tendenz dieses Amendements
unseren Wünschen und Bestrebungen wlderspricht. Eine andere
Frage ist aber dle, ob solche Mitglieder dieser Versammlung, welche
zugleich Vertreter der Regierungen find, sich augenblicklich in
der Lage befinden für dies Amendement zu stimmen. Ich habe
besagt, daH es unseren Wünschen nicht widerspricht. Aber eine
Regierung ist ver pflichtet, sich bei der Aussprache ihrer Wünsche nach
der Decke ihrer Rechte zu strecken. Ich will damit nicht behaup-
ten, daß die Annahme dieses Amendements im Widerspruch mit dem
Artikel 4 des Prager Friedens stände; ich will nur aus ähnlichen
Gründen, wie ich sie gestern bei der Beantwortung der Hessischen
Interpellation hervorhob, nicht einseitig den Verhandlungen, die
zu einer einheitlichen Auslegung der Contrahenten des Prager
Friedens erforderlich sind, vorgreifen, auch nicht die Ent-
schließung der Süddeutschen Regierungen in einer Weise präjudi-
ciren, zu welcher bisher der Grad ihres amtlichen Entgegenkom-
mens uns nicht auffordert. Daß im Artikel 4 des Prager Frie-
dens nicht bloß ein internationales Schutz= und Trutzbündniß
— wie einer der Herren Vorredner, ich weiß nicht welcher, bemer hat —
in's Auge gefaßt ist, geht, glaube ich, aus seinem Wortlaut für jeden
aufmerksamen Leser zwelfellos hervor. Es ist in dem Artikel 4 nicht
von einer neuen Gestaltung Norddeutschlands bloß die Rede,
54) St. Ber. S. 6#.