Schlußberathung.')
Generaldebatte.“)
Präsident der Bundescommissarien, Ministerprüsident Graf von gis-
marck.“““) Mit dem Abschlusse der Vorberathung in diesem Hohen
Hause ist an die Vertreter der verbündeten Regierungen die Noth-
wendigkeit herangetreten, die Entschließung ihrer Hohen Vollmacht.
geber Über die aus den Beschlüssen des Hauses hervorgegangenen Abände-
rungen des ursprünglichen Entwurss her beizuführen. Mit aufrichtiger
Genugthuung kann ich constatiren, daß in Betreff der bei weitem
größten Anzahl, in gegen 40 Punkten etwa, die verbündeten
Regierungen bereit sind, sich die Beschlüsse des Hohen Hauses
anzueignen, sofern es gelingt, Über die beiden Punkte, in deren
gegenwärtiger Fassung die verbündeten Regierungen ein Hinder-
niß des Zustandekommens der Vereinbarungen erblicken, eine
Verständigung zu erzlelen; es sind dies dle beiden Punkte, die Sicher.
stellung der Heereseinrichtungen und die Frage über Bewilligung
von Diäten. Die Commissarlen werden Anlaß nehmen, beim Eintritt in
die Discussion über diese Specialpunkte diejenigen Amendements zu bezeichnen,
welche den Hohen Verbündeten annehmbar sein würden und nach deren An-
nahme dem Abschluß der Vereinbarung über das Gesammtresultat kein Hinder-
niß mehr im Wege stehen wurde. Einstweilen beschränke ich mich darauf,
diejenigen Punkte oberflächlich durchzugehen, in Betreff deren die
verbündeten Regierungen unter der vorher ausgesprochenen Voraus-
setzung bereit sind, sich die Beschlüsse des Reichstages anzueignen.
°P) Wir haben schon bei der Borberathung zugleich auch die Anträge, Berhandlungen
und Beschlüsse der Schlußberathung gemeldet und dieselben dort bei den einzelnen Ar
nikeln angesügt. Aus besonderen Gründen haben wir jedoch die nachsolgenden Theile der
Schlußberathung auescheiden und hier verrinen zu mässen geglaubt. Die vier Ao##es,
welche im Nachfolgenden behandelt werden, find Übrigens auch die einzigen, bei welchen
in der Schlaßberathung Abänderungen gegenüber der Borberathung beschlofsen wor-
den find.
*#) 33. Sitzung vom 15. April 1867. St. Ber. S. 695. Vergl. oben die allge-
meine Anmerkung zum Beginn der Vorberakhung.
#% WSt. Ber. S. 695 r. m.