Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Generaldebatte. Waldeck. 673 
Bündnissen nichts zu thun. In staatsrechtlicher Beziehung werden solche 
Bündnisse genehmigt von den verfassungsmäßigen Vertretungen der Staaten, 
und das ist unser Fall. Das ist der Fall, insofern von militärischer Stärke 
— und die wird ja immer betont — die Rede ist. Preußen hat jetzt die 
volle militärische Stärke jener Staaten des Norddeutschen Bundes und zwar 
mag diese Verfassung angenommen werden oder mag sie nicht angenommen 
werden. Ich leugne, daß der 18. August auch nur das Geringste dabei be- 
dentet. Ich behaupte, daß das Bündniß mit Sachsen, von den Sächsischen 
Kammern genehmigt, vollkommen bindend ist, ich behaupte, daß es mit den 
Kleinstaaten ganz eben so ist, (wenn auch mehrere sich eine geringere Summe 
als die von 225 Thaler gesichert haben, was in der Sache gar keinen Unter- 
schied macht) daß die Einreihung der Contingente in das Preußische Herr 
feststeht, mögen Sie diese Exportation von freiheitlichen verfassungsmäßigen 
Rechten hler genehmigen oder nicht genehmigen. Es hat dies, was ich schon 
mehrfach behauptet habe, Niemand widerlegk und es ist auch nicht zu wider- 
legen. Gegenüber Frankreich, gegenkber einer Gefahr, von der 
ich wünsche, daß sie sich jetzt verziehen möge, die ich auch in diesem 
Augenblicke für vielleicht nicht bedeutend halte, sind wir voll- 
ständig gerüstet. Meine Herren, man kommt dann da auch noch gewisser- 
maßen wieder auf ein Gespenst und sonderbarer Weise man rückt die Kriegs- 
gefahr hervor, wo es sich darum handelt, den Friedenspräseuzstand festzu- 
stellen. Diese Verfassung stellt den Friedenspräsenstand des Nord- 
deutschen Heeres auf 300,000 Mann fest, was eine ganz neue Art von Be- 
rechnung ist, eine Art, welche, wie wir von dem Herrn Kricgeminister ge- 
hört haben, die Regierung angenommen hat — wie sie sagt —von ihren Gegnern, 
um die Sache eiwas schmackhaft zu machen, die sie aber nimmermehr aus- 
führen kann. Ich behaupte, daß das keine Gegner waren, von denen diese 
Vorschläge ausgingen, doch das ist hier Nebensache. Ee ist nur eine Art 
von volkswirthschaftlichem Standpunkt, von volkswirthschaftlichem Exempel, 
was man hier feststellt; es ist kein Standpunkt, von dem man irgendwie die 
Armee reorganisiren kann; die Armee aber in dem factischen Verhältnisse, 
wie sie sich befindet, ist garantirt für das Jahr 1867 durch das Budget des 
Preußischen Abgeordnetenhauses und in den anderen Landestheilen, wo Preußen 
keine Stände zu berücksichtigen hat, vollständig durch das absolute Recht des 
Preußischen Staates; sie ist garantirt in den übrigen Staaten durch die Ver- 
trüge, die abgeschlossen sind. Meine Herren! Wo liegt hier die Entschuldi- 
gung, wenn Sie diesem Zustand gegenüber von Noth und Gefahr sprechen? 
Woas soll es bedeuten, wenn Sie auch nur ein Interimisticum auf 4 Jahre, 
auch nur diese Wanderung durch die Wiiste des Absolutigmus, wie ich neu- 
lich sagte, zugeben wollen? Wo liegt da das Princip? Fassen kann ich es, 
dab man Überhaupt das Princip leugnet, daß man sagt: entweder das Bun- 
desheer, wie der Herr Ministerpräsident uns gesagt hat, oder überhaupt auch 
Waterialiea. il. 4
	        
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