Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

696 Eclußberaihnng. 
was scheinbar bereits concedirt worden ist, wieder weggewischt und abgethan 
wird. (Schr richtig! rechts.) Ich verstehe in der That nicht, wie die Her- 
ren sich dabei beruhlgen wollen, daß interimistisch die Frledensstärke festge- 
stellt werde — ich sage mit Bekonung: interimistisch, denn wenn der Ar- 
tikel 60 in dem Stolberg'schen Amendement angenommen wird, so ist im 
eigentlichen Sinne des Worts das Juterimistleum nicht mehr da, vielmehr 
dauert die Präsenzstärke so lange, bis der Bundesrath sich mit dem Reichs. 
tage darlber anderweit vereinbart hat, und das würde ich in gewöhnlichem 
Sinne nicht ein Interimisticum nennen. (Sehr richtig! rechts.) Weil 
aber die Herren etwas Anderes wollen, weil sie, wie ich gehsrt habe — und 
es wäre mir angenehm, hierin widerlegt zu werden — weil sie also dieses 
neue Amendement des Herzogs von Ujest an die Stelle aller anderen 
Amendements des Grafen Stolberg setzen wollen, mit denen die Staats- 
regierung sich einverstanden erklärt hat — weil sie also das wollen, und 
wenn sie das wollen, so heben ja die Herren damit alles Andere auf, sie 
heben nicht blos den Artikel 60, soudern sie heben auch alle anderen Be- 
silmmungen auf, die in den folgenden Amendements vorgeschlagen sind, und 
machen Überhaupt die ganze Armec abhängig von den künftigen Beschlüssen 
des Reichstages (Zustimmung rechts, Widerspruch links); denn so wie nach 
dem Jahre 1871 der Reichstag beschließt: wir wollen für die Armer nur 
50,000 Mann haben, so muß nach dem Wortlaute des Artikel 60, wenn 
die Friedenspräsenzstärke von der Bundesgesetzgebung abhängig ist, dann, 
wenn eine solche Bundeegesetzgebung nicht zu Stande kommt, — so muß 
danu die Armee theilweise aufhören zu existiren (Oh! oh! links) und Sie 
haben das um so mehr in der Hand, als Sie nach dem zweiten Alinea des 
neuen Amendements auch die Bewilligung der bezüglichen Ausgaben von 
Ihrer Zustimmung abhängig gemacht haben. Ich würde mir, um mich zu 
resumiren, dieses Amendement gefallen lassen (deun es sichert das Budget- 
recht des Reichstages in dem Umfange, der nothwendig ist) wenn Sie in 
dem Amendement zu Artikel 60 vorher das Minimum der Präsenzstärke des 
Heeres nach dem Vorschlage des Grafen von Stolberg festgestellt haben. 
Wenn die Armee, so lange etwas Anderes nicht vereinbart ist, 300,000 Mann 
bleibt, so kann die Reglerung inmerhalb der Rahmens von 225 Mal 300,000 
einen Abstrich im Wege der Badgetberathung sich gefallen lassen, denn die 
Einnahme im Ganzen bleibt, und die Natur der Sache gebietet es, daß 
wo 300,000 Mann in Waffen stehen, da auch für 300,000 
Mann die Ausgabe bewilligt werden muß; dann wird der Reichs- 
tag wenigstens in die Schranken eingeengt, daß er durch das Ausgabe- 
bewilligungsrecht die Präsenzstärke nicht schmälern kann. Thun Sie das 
aber nicht, nehmen Sie das Ujest'sche Amendememt ohne den Stolberg'schen 
Vorschlag an, so stellen Sie die Armee damit in die Luft (Lebhafter Wider- 
spruch links) — Sie stellen die Armee in dle Luft. (Oh! ohl links.) Ja 
wohl, meine Herren, Sie machen die Armee dann abhängig von der Bewilli-
	        
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