Artilel 60 (und 62). Lasler. 699
gebracht werden. Meine Herren, ich betrachte die Erklärung, welche heute
der Herr Abgeordnete für Hagen abgegeben hat, daß er für den Fall der
Ablehnung des Amendements des Grafen Stolberg gegen die Versassung
stimmen würde, als einee
Freiherr von Vinche (Hagen) lunterbrechend!. Das habe ich gar nicht
gesagt.
asker (fortfahrend). Ich glaubte es gehört zu haben; — ich will
also die Bemerkung unterdrücken, die ich darüber habe machen wollen, und
dagegen eonstatiren, daß der Herr Abgeordnete für Hagen die Ablehnung des
Amendements des Grasen Stolberg keineswegs für so gekährlich hält, wie
er es in seiner Rede dargestellt (Heiterkeit), sondern daß er den Norddeutschen
Bund dadurch nicht gefährdet glaubt, denn sonst würde der Herr Abgeord-
nete sich ja nicht entschließen, wie er mir jetzt durch eine Privatbemerkung
zu verstehen gegeben hat, dennoch für die Verfassung zu stimmen, wenn auch
das Amendement abgelehnt werden sollte. Danach war also die in dem Tone
einer sehr scharsen Reprimande an die Versammlung gerichtete Ermahnung,
ja nicht von dem Amendement Stolberg abzugehen, war die hinzugesügte
Warnung eben nur eine taetische Berechnung, damit die Versammlung sich
beeinflussen lasse, dafür zu stimmen, was dem Herrn Abgeordneten für
Hagen angenehm wäre. Die Befriedigung des Herrn von Viucke wird für
uns kein entscheidender Grund sein (Heiterkeit) und ich gebe die Erklärung
hiermit ab, daß, wenn die Amendements in dem Sinne des Herrn
Abgeordneten für Hagen angenommen werden, wenn demnach ein
für alle Mal das Budgetrecht in Betreff des Militairetats für den Reichs-
tag eliminirt würde, daß dann viele Mitglieder — und ich bekenne
mich zu der Zahl dieser Mitglieder — außer Stand sein würden, für
die Verfassung zu stimmen. Meine Herren, wir haben von Anfsang
an jedes mögliche, bis an die äußerste Grenze gehende Entgegenkommen ge-
zeigt, um möglich zu machen, dah das Versassungsrecht des Reichstags ver-
einbar sei mit dem Werke, welches wir am Schlusse in seiner Gesammtheit
annehmen sollen. Wenn uns zugemuthet wird, das bestehende Verfassungs-
recht aufzugeben, che wir zum Ausbau des Norddeutschen Bundes kommen,
dann meinen wir, meiue ich wenigstens, daß es mit diesem Norddeutschen
Gund nicht ernst gemeint sein kaun. Von allen Seiten gehen die Nachrich-
ten ein, daß auch in den weiteren Schichten des Volks man jedes Werk,
welches nicht ausgestattet ist mit den knapp zugemessenen Rechten, welche bis-
her der Preußischen Landesvertretung zugestanden haben, nur für ein vor-
übergehendes und für ein nicht lebensfähiges hält. Dieses war wohl die
Veraulassung, welche die rechte Seite des Hauses — ich meine den einen
Theil der rechten Seite, der sich zu Vergleichen schon frliher geneigt gezeigt
hat — welche, wie ich glaube, auch die Regierung bewogen hat, in einem