704 Schlußberathung.
Bundeögesetz sestgestellt, und in beiden Fällen wird die gegenwärtige Präsenj=
stärke so lauge den Budgetverhandlungen zu Grunde gelegt, bis ein solches
Gesetz zu Stande gekommen ist. Die, wie mir scheint, casuistische Auslegung,
welche der Herr Abgeorduete für Hagen dem von mir mitunterzeichneten
Amendement gegeben hat, eröffnet doch nur eine sehr kleine Masche, durch
welche man sehr künstlich aus dem Netze, welches die Sicherheit der Preußt-
schen Wehrkrast umgiebt, durchschlüpsen müßte, und ich habe unter Berück.
sichtigung der von mir citirten Artikel 53, 55, 57 und 59 des ursprüng-
lichen Versassungsentwurfs') für meinen Theil nicht die geringste Besorgniß,
daß das Budgetrecht dann mit Erfolg zu etwas Anderem als zu dem ge-
braucht werden könnte, wozu es bestimmt ist. Indem ich also nunmehr er-
kläre, daß wir sachlich mit dem Amendement Stolberg vollkommen einver-
standen sind, glaube ich, daß, wie die Sache liegt, der Zweck eine große
Majorität zu erlangen die fices publicn uns so lange gebietet, an dem
Amendement von Ujest und von Bennigsen festzuhalten, bis wir die Befllrch-
tung haben könnten, daß durch Annahme dieses Amendemente der Verfassungs-
entwurf selbst gesährdet werden könnte, wozu wir die Hand zu bieten nicht
die Absicht haben.
Präsident der Bundescommissarien Ministerpräsident Gras v. Bismark.“)
Mir ist schwer verständlich, welche Gründe den Herrn Vorredner
bewegen können, hegen das Amendement des Grafen zu Stolberg
zu stimmen, wenn er demselben vor dem concurrirenden den Vor-
zug giebt. Der Herr Vorredner hat sich doröber nicht ausgespro-
chen, sondern er hat gesagt, wenn ich im Namen der verbündeten
Reglerungen erklärte, daß die Verwersung des Amendements
Stolberg, oder daß die Annahme des Amendements Hohenlohe
den Abbruch unserer Verhandlungen, das Mißlingen der Ver-
ständigung zur Folge hätte, dann würde er für das erstere stim.
men. Er ordnet also seine Ueberzeugung von Dem, was gut, was besser
sei, den kategorischen Erklärungen der Regierungen unter. Meine Herren!
Wir sind nicht in dem Stadium, daß ich eine solche Erklärung
hier in meinem Namen abgeben könnte. Ich habe mit kurzen Wor-
ten, die ich vorher sprach, genau die Situation bezeichnet, wie sie liegt; ich
habe gesagt, das Amendement Stolberg ist dastenige, worber die Regierun-
gen sich verständigt haben und dessen Annahme auch die Annahine der ge-
sammten Versassung meines Erachtens in sichere Aussicht stellt. Wenn dieses
Amendement, dieser von den Regierungen vereinbarte Text hier verworfen
wilrde, dann hätte ich an die verblindeten Reglerungen mit den anderen Com-
missarien und an Seine Moajestät den König, meinen Allergnädigsten Herrn,
zu berichten und deren Entscheidung zu gewärtigen. Aber ich habe hier nicht
*) Arrikel 57, 59, 61 und 63 der Bersassung.
%)) Gi. Ber. S. 720.