Artikel W. 21. Schulze. 67
Antrag von Seiten des gegenwürtigen Preußischen Herrn Finauz=
ministers vor, der im Jahre 1863 im Preußischen Abgcordneten-
hause gestellt wurde, wonach Staatsbeamten zum Eintritt in das Ab-
Feord#etenhaus des Urlaube ihres vorgesetzten Departementschefs bedr-
sen In den Motiven ist dabel gesagt, daß der Eintritt von Staats-
beamten in das Haus wider den Willen des Departementsechess unvereinbar
sei mit der Handhabung einer geregelten einheitlichen und starken Exceutive.
Das wird nun ungefähr auf dasselbe hinauskommen, was der Herr
Präsident der Bundescommissarien une heute, wenn ich ihn recht
vastanden habe, mitgetheilt hat. Da sehen Sie nun eine kleine Illustra-
tion: Hier in dem Versassungsentwurfe find alle Beamten aus-
geschlossen, das Amendement von Schulenburg will nur Richter
und Geistliche ausschließen; der von der Heydt'sche Antrag wollte
wefentlich, wenn die Motive zutreffen, die Executivbeamten aus-
schlßen, behält sich wohlweislich vor, daß der Departementsches dielenigen
Beamten, deuen er zutrauen kann, dab sie ihm im Abgcorductenhause willig
zur Seite ftehen werden, in's Abgcordnetenhaus schicken dürse. (Große Heiter-
keit, links.) In Bezug auf die Geistlichen und Richter ist hervorgehoben
worden, daß ihre Stellung am wenigsten geeignet sei, in solche Partelkämpse
hineingezogen zu werden; es entspreche das der Bediugung ihrer gedeihlichen
amtlichen Wirksamkeit nicht. Ich will dem gegenüber nur einen Gegen-
gesichtspunkt anführen. Meine Herren! Geistliche und Richter find
gerade dlejenigen Klassen von Beamten, die auch am wenigsten
abhän gig sind, die vermöge ihrer Stellung von ihren Chess aa#
wenigsten abhängig fein dürsen, wenn sie ihrer Amtspflicht gehörig
genügen wollen. (Sehr richtigl) Das werden wir ja auch in's Auge zu
fossen haben und ich kann ulcht finden, daß eine Verstärkung der amtlichen
Autorität in dem Ausschlusse von dem höchsten Ehren= und Vertrauensamte
unserolkes liegen sollte. Meine Herren, was der Herr Minister-
präsident in Bezug auf die Richter von den Urteln, die hler und da er-
gangen sind, angeführt hat, ist eln Feld, welches zu betreten ich eine
gewisse Scheu empfinde. Ee scheint mir mißlich, auf eine Kritik dieser
Urtel hier einzugehen, wenn man nicht geradezu darauf hingedrängt wird.
Ich will aber nur die eine Bemerkung mir erlauben, indem ich das Gehörte
nicht bemängeln kann, da ich es thatsächlich in keiner Weise keune. Ich
meine nämlich, daß der Preußische Richterstaud gewiß im ganzen
Lande durch ein zu mildes Erkennen in politischen Prozessen noch
gar nichts an feiner Autorität und an dem in ihn gefetzten Ver-
trauen eingeb üßt hat. Es liegen vielmehr Urtheile anderer Art
im entgegesgesetztes Sinne vor — erinnerun Sie sich nur der
Berhandlungen des Abgeor-duetenhaufes, — Urtel, die ich wahr-
hastig hler nicht reproduciren will, wo weit eher eine Schädigung
des richterlichen Ansehens im Lande davon zu befürchten wäre.
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