Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

70 Neichstag. 
gegen Beamte oder irgend einer Nichtbestätigung von Gemeindebeamten, oder 
die Forderung von Stellvertretungskosten — lauter Maßregeln, von denen 
man sagen muß, daß sie keine große politische Tragweite haben. Nun wünsche 
ich, daß wenigstens in diesem Falle die Möglichkeit einer solchen Mabregel 
ausgeschlossen wird, und ich glaube, der Wunsch ist vollkommen gerechtfertigt. 
Ich wünsche das im Interesse unseres Staates, und aus keinem anderen 
Grunde; ich habe schon zur Geallge ausgefprochen, daß ich ihn liebe und ihn 
schätze, und mich freue, ihm jetzt anzugehören. Es ist keine Abneigung, fon- 
dern reine Zuneigung, die mich bestimmte, diesen Antrag zu stellen. Er ist 
aber nothwendig und zweckmäßig, weil sich nicht verkennen läßt, daß man 
im Volke die Forderung der Stelloertretungskosten verschieden beurtheilt. 
Man kann sich in vielen Kreisen nicht denken, daß diese Maßregeln gleich- 
mäßig tressen; man meint, es fei möglich, denjeuigen Beamten, die man 
gern habe, irgend eine Entschädigung für die etwa gezahlten Stellvertretungs- 
kosten gewähren zu können. Und das ist sehr unangenehm, und ich glaube, 
man thut besser, die Maßregel, die ja nur durch einen Beschluß des höchsten 
Gerichtshofes möglich geworden ist, jetzt mit einem Male zu beseitigen, um 
gerade die Verführung abzuschneiden, sich irgend darauf einzulassen, zumal 
dieselbe eine große politische Bedeutung nicht hat. 
Präsident der Bundescommissarien Graf von Bismarck.“) Gerade 
dieser Artikel 21 in der Fassung, wie er durch den Hohen Reichstag amendirt 
worden ist, gehört zu denjenigen, Über welche die Herstellung der Einigung 
zwischen den verbündeten Regierungen befonders schwierig gewesen ist, und 
die verbündeten Regierungen haben ihrerseits geglaubt durch Annahme der 
jetzigen Fassung eine erhebliche Concession zu machen. Wenn dieses Ent- 
gegenkommen statt auf Anerkennung zu stoßen, damit vergolten werden follte, 
daß nun Nova, welche die Stellung der Regierungen schwieriger machen, 
hinein amendirt würden, so würde damit die Concession der Regierungen, 
die sie für die jetzige Fassung des Artikel 21 gemacht haben, invalidirt wer- 
den, und wir würden es nicht Ubernehmen eine neue Vereinbarung herbel- 
zuführen. 
Lasker.““) Wahrscheinlich wissen die meisten Mitglieder dieses Hohen 
Hauses, daß die Frage Über die Bewilligung der Diäten in der jetzigen 
Schlußberathung gefährdet ist, und ist nur ein Zufall, daß der Artikel über 
die Diäten erst nach dem jetigen zur Abstimmung kommt. Unter der Vor- 
aussetzung, die ich als möglich für jetzt aunehme, daß die Bewilligung der 
Diäten fallen sollte, hat es mir nach reiflicher Erwägung rathsam geschienen, 
dann auch diesen Artikel über die Zulassung der Beamten — ich spreche für 
% Si. Ber. S. 704. 
*#% St. Ber. S. 705.
	        
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