Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 20. 21. Bissmarc. Laeker. Blauckenburg. Twesten. 71 
meine Person — zu streichen, weil ich fürchte, daß dann eine Kategorie von 
Beamten in das Parlament kommen würde, von denen ich, nicht bloß vom 
liberalen Standpunkte, am wenigsten wünschen würde, daß sie hier zahlreich 
vertreten sei. Getreu meinem Grundsatze, daß ich diesem Hause nur ganz 
practische und annehmbare Anträge entgegenbringe, habe ich mit hervorra- 
genden Mitgliedern der Rechten Rücksprache genommen und an sie die Ver- 
sicherung gerichtet, daß nach meiner Meinung die Wählbarkeit der Beamten 
leicht durch Majorität auszuschließen wäre, wenn sie bei ihrem frühern 
Wunsche blieben und für die Streichung dieses Paragraphen und Herstellung 
der ursprünglichen Regierungsvorlage stimmen wollten. Es ist mir aber 
einstimmig die Unterstützung abgelehnt worden, die Herren haben erklärt, 
daß sie auf den Ausschluß der Beamten nicht eingehen wollten. (Hört! Hört!) 
Ich theile dies mit, um festzustellen, daß das, was unzwelfelhaft von dem 
Herrn Präsldenten der Bundescommissarien guten Glaubens als eine Con- 
cession an die liberale Partei, sogar eine sehr erhebliche Concession bezeichnet 
worden ist, nicht diesen Charakter trägt, sondern im innigsten Wunsche der 
conservativen Partei liegt. 
von Hlanckenburg.") Ich will nur ganz kurz darauf erwidern, daß 
wir ganz einfach für diesen Artikel stimmen, wie er jetzt neu vereinbart ist 
mit den Herren Bundescommissarien, daß wir aber die Auffassung des Ab- 
geordneten Herrn Lasker durchaus nicht theilen. 
T#westen.““) Meine Herren, wie die Abstimmung zu Stande kommt, 
ist mir einerlei; ob eine Abstimmung der rechten Seite des Hauses oder der 
anderen mehr angemessen erscheint, ist mir gleichgbltig. Ich für meine Per- 
son würde den Berfassungsentwurf erheblich mehr aunchmbar finden, wenn 
der Eintritt der Beamten in den Reichstag ausgeschlossen würde — unab- 
hängig von der Frage, ob Diäten bewilligt werden oder nicht, unabhängig 
von der Frage, wem die Stellvertretungskosten zur Last fallen. Was diesen 
Antrag in Betreff der Stellvertretungskosten betrifft, so meine ich, daß der — 
als nicht von solcher Erheblichkeit, daß es nothwendig wäre, jetzt eine Ent- 
scheidung darüber zu treffen — künftiger Bestimmung anheimfallen kann. 
Ich würde aber, selbst wenn ich diesen Antrag für wichtiger hielte, als ich 
ihn halte, trotzdem nicht für denselben stimmen, weil ich entschlossen bin, für keine 
n#uen Bestimmungen zu stimmen, wrlche das Zustandekommen der Verfassung 
gefährden könnten. (Bravol rechts.) Es ist allerdings nicht zu einem Com- 
promiß Uber mehrere zwelfelhafte Bestimmungen des Entwurfes zwischen 
meinen nöheren politischen Freunden und den Staateregierungen gekommen; 
ich halte mich daher auch nicht für verpflichtet, einzelne dieser Bestimmungen 
% St. Ber. S. 706. 
½%% St. Ber. S. 706.
	        
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