Artikel 20. 21. Bissmarc. Laeker. Blauckenburg. Twesten. 71
meine Person — zu streichen, weil ich fürchte, daß dann eine Kategorie von
Beamten in das Parlament kommen würde, von denen ich, nicht bloß vom
liberalen Standpunkte, am wenigsten wünschen würde, daß sie hier zahlreich
vertreten sei. Getreu meinem Grundsatze, daß ich diesem Hause nur ganz
practische und annehmbare Anträge entgegenbringe, habe ich mit hervorra-
genden Mitgliedern der Rechten Rücksprache genommen und an sie die Ver-
sicherung gerichtet, daß nach meiner Meinung die Wählbarkeit der Beamten
leicht durch Majorität auszuschließen wäre, wenn sie bei ihrem frühern
Wunsche blieben und für die Streichung dieses Paragraphen und Herstellung
der ursprünglichen Regierungsvorlage stimmen wollten. Es ist mir aber
einstimmig die Unterstützung abgelehnt worden, die Herren haben erklärt,
daß sie auf den Ausschluß der Beamten nicht eingehen wollten. (Hört! Hört!)
Ich theile dies mit, um festzustellen, daß das, was unzwelfelhaft von dem
Herrn Präsldenten der Bundescommissarien guten Glaubens als eine Con-
cession an die liberale Partei, sogar eine sehr erhebliche Concession bezeichnet
worden ist, nicht diesen Charakter trägt, sondern im innigsten Wunsche der
conservativen Partei liegt.
von Hlanckenburg.") Ich will nur ganz kurz darauf erwidern, daß
wir ganz einfach für diesen Artikel stimmen, wie er jetzt neu vereinbart ist
mit den Herren Bundescommissarien, daß wir aber die Auffassung des Ab-
geordneten Herrn Lasker durchaus nicht theilen.
T#westen.““) Meine Herren, wie die Abstimmung zu Stande kommt,
ist mir einerlei; ob eine Abstimmung der rechten Seite des Hauses oder der
anderen mehr angemessen erscheint, ist mir gleichgbltig. Ich für meine Per-
son würde den Berfassungsentwurf erheblich mehr aunchmbar finden, wenn
der Eintritt der Beamten in den Reichstag ausgeschlossen würde — unab-
hängig von der Frage, ob Diäten bewilligt werden oder nicht, unabhängig
von der Frage, wem die Stellvertretungskosten zur Last fallen. Was diesen
Antrag in Betreff der Stellvertretungskosten betrifft, so meine ich, daß der —
als nicht von solcher Erheblichkeit, daß es nothwendig wäre, jetzt eine Ent-
scheidung darüber zu treffen — künftiger Bestimmung anheimfallen kann.
Ich würde aber, selbst wenn ich diesen Antrag für wichtiger hielte, als ich
ihn halte, trotzdem nicht für denselben stimmen, weil ich entschlossen bin, für keine
n#uen Bestimmungen zu stimmen, wrlche das Zustandekommen der Verfassung
gefährden könnten. (Bravol rechts.) Es ist allerdings nicht zu einem Com-
promiß Uber mehrere zwelfelhafte Bestimmungen des Entwurfes zwischen
meinen nöheren politischen Freunden und den Staateregierungen gekommen;
ich halte mich daher auch nicht für verpflichtet, einzelne dieser Bestimmungen
% St. Ber. S. 706.
½%% St. Ber. S. 706.