Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artisel 23. 65 
rerps gemacht zu fein, in eine Stimmung, die ich dem Herru Abgeordne- 
ten nicht besser charakteristren kann, als wenn ich ihm empfehle, in einer 
der ersten Scenen von Heinrich IV. nachzulefen, was Heinrich Percy für 
einen Eindruck hatte, als der dort befagte Kammerherr kam, ihm die Ge- 
fangenen abforderte und ihm, der wund und kampfesmüde war, eine längere 
Vorlefung über Schußwaffen und innere Verletzung hielt. Die Stelle steht 
im Anfang des Stückes und fängt mit den Worten an: „I remember 
that when the Hght was over, there came a certain Lord" u. f. w. 
So ungefähr wie Percy ist mir zu Muthe, wenn ich Über Dinge, für die 
ich gelitten und gekämpft habe, die ich besser kennen muß, solche Reden höre. 
(bebhaftes Bravo.) - 
Bei der Abstimmung wurde der Satz des Entwurfs als von 
keiner Seite widerstritten für angenommen erklärt, der Antrag Aus- 
seld wurde sodann abgelehnt, der Antrag Lasker jedoch als Alinea 2 
des Artikel 22 durch Mehrheit angenommen und fodann der Entwurf 
mit dieser Alinea 2 ebenfalls angenommen;?) ebenso in der Schluß- 
berathung ohne Diecufsion.“) 
Artikel 23. 
Derfelbe lautete im Entwurfe: 
„Der Reichstag hat das Recht, Gefetze innerhalb der Com- 
petenz des Bundes vorzuschlagen.“ 
Amendements gestellt: 
1) von Baumstark: 
im Conkexte des Entwurfs fortzusahren: 
„und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrathe refp. 
Bundeskanzler zu Überweifen."““") 
2) von Ausfeld: 
im Contexte des Entwurfs fortzufahren: 
„fowie das Recht der Adreffe, der Petition, der Beschwerde, 
der Erhebung von Thatfachen und der Anklage der Mi- 
nister.“ 1) 
3) von Lasker: 
hinter Artikel 23 als neuen Artikel zu fetzen: 
„Der Reichstag hat das Recht Adressen an das Bundes- 
präsidium zu richten, Interpellationen zu stellen, Beschwer- 
% St. Ber. S. 442 r. u. fg. 
%%) St. Ber. S. 705. 
*#) Dr.-SG. u. 64. 
1) Dr.-S. u. 26.
	        
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