1014 I. Session des deutschen Reichstages.
Dieser Kommissionsbericht kam in der 40. Sitzung des Norddeutschen
Reichstags vom 12. Mai 1869 zur Verhandlung. Nachdem Berichterstatter
Wagner (Altenburg) die Verhandlung eingeleitet hatte') setzte der Groß-
herzogl. Mecklenburgische Bundesrathsberollmächtigte, außerordl. Gesandter,
Staatsminister von Bülow'’) die Lage der großherzoglichen Regierung und
beziehungsweise den Zusammenhang aller einschlagenden historischen und recht-
lichen Hauptvorgänge in einläßlicher Rede auseinander und empfahl an deren
Schluß den Uebergang zur Tagesordnung.
Ihm erwiderte insbesondere Ir. Prosch (Boitzenburg-Brüel k. Schwerin
#X.)“““) aufs Ausführlichste und unterstützte den Kommissionsantrag, wohin-
gegen sich Graf von Bassewitz (Gnoien-Goldberg v. [Schwerin]#) für
Uebergang zur Tagesordnung wegen Mangels der Kompetenz erklärte.
Der nächste Redner v. Berunuth (Oschersleben-Halberstadt-Wernigerode)
sprach hingegen wieder für die Kompetenz und gegen die Tagesordnung.
Nachdem hierauf Windthorst (Aschendorf 2c. Meppen.) # den entgegengesetzten
Standpunkt aufs Einläßlichste vertreten hatte, sprach
Bundeskanzler Ministerpräsident Graf von Bismarck ##—#): Ich halte
mich nicht für berechtigt, den Erörterungen, welche dem Bundes-
rathe voraussichtlich bevorstehen, dadurch vorzugreifen, daß ich meine
eigene Ansicht hier öffentlich festlege. Ich würde glauben es an
der Achtung gegen die anderen Regierungen und gegen die Collegen
im Bundesrathe fehlen zu lassen, wenn ich nicht ihre Ansichten,
die sie zur Sache haben, in einer Diskussion im Schooße des Bundesrathes
auf mich wirken ließe. Wenn ich dennoch das Wort ergreife, so geschieht
es weder um mich über die Kompetenzfrage, noch um mich sachlich über die
Rechtsfrage auszusprechen, höchstens um mich zu verwahren, daß aus dem
Stillschweigen der Regierungen und des Bundesrathes schon eine Ent-
scheidung über die Kompetenzfrage gefolgert werden könnte, indem ja der
Beschluß, wie er muthmaßlich gefaßt wird, wie ihn der Ausschuß beantragt,
in sich eine Anerkennung der Anwendbarkeit des Artikels 76 implizirt.
Hauptsächlich habe ich aber nur das Bedürfniß gehabt, — und mein
Interesse für unsere konstitutionelle Entwicklung im Bunde,
wie in den einzelnen Staaten nöthigt mich dazu — Zeugniß abzulegen von
einigen mehr persönlichen Eindrücken, die sich mir aufdrängen, wenn ich die
*) 40. Sitzung vom 12. Mal 1869. St. B 1869 Bd. II. S. 940 r. u.
*% St. B. 941 l. g. m.
» St. B. S. 942 r. u.
1) St. B. S. 345 1.
G
) St. B. S. 947 I. g. u.
4 1 St. B. S. 950 l. u.