Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1014 I. Session des deutschen Reichstages. 
Dieser Kommissionsbericht kam in der 40. Sitzung des Norddeutschen 
Reichstags vom 12. Mai 1869 zur Verhandlung. Nachdem Berichterstatter 
Wagner (Altenburg) die Verhandlung eingeleitet hatte') setzte der Groß- 
herzogl. Mecklenburgische Bundesrathsberollmächtigte, außerordl. Gesandter, 
Staatsminister von Bülow'’) die Lage der großherzoglichen Regierung und 
beziehungsweise den Zusammenhang aller einschlagenden historischen und recht- 
lichen Hauptvorgänge in einläßlicher Rede auseinander und empfahl an deren 
Schluß den Uebergang zur Tagesordnung. 
Ihm erwiderte insbesondere Ir. Prosch (Boitzenburg-Brüel k. Schwerin 
#X.)“““) aufs Ausführlichste und unterstützte den Kommissionsantrag, wohin- 
gegen sich Graf von Bassewitz (Gnoien-Goldberg v. [Schwerin]#) für 
Uebergang zur Tagesordnung wegen Mangels der Kompetenz erklärte. 
Der nächste Redner v. Berunuth (Oschersleben-Halberstadt-Wernigerode) 
sprach hingegen wieder für die Kompetenz und gegen die Tagesordnung. 
Nachdem hierauf Windthorst (Aschendorf 2c. Meppen.) # den entgegengesetzten 
Standpunkt aufs Einläßlichste vertreten hatte, sprach 
Bundeskanzler Ministerpräsident Graf von Bismarck ##—#): Ich halte 
mich nicht für berechtigt, den Erörterungen, welche dem Bundes- 
rathe voraussichtlich bevorstehen, dadurch vorzugreifen, daß ich meine 
eigene Ansicht hier öffentlich festlege. Ich würde glauben es an 
der Achtung gegen die anderen Regierungen und gegen die Collegen 
im Bundesrathe fehlen zu lassen, wenn ich nicht ihre Ansichten, 
die sie zur Sache haben, in einer Diskussion im Schooße des Bundesrathes 
auf mich wirken ließe. Wenn ich dennoch das Wort ergreife, so geschieht 
es weder um mich über die Kompetenzfrage, noch um mich sachlich über die 
Rechtsfrage auszusprechen, höchstens um mich zu verwahren, daß aus dem 
Stillschweigen der Regierungen und des Bundesrathes schon eine Ent- 
scheidung über die Kompetenzfrage gefolgert werden könnte, indem ja der 
Beschluß, wie er muthmaßlich gefaßt wird, wie ihn der Ausschuß beantragt, 
in sich eine Anerkennung der Anwendbarkeit des Artikels 76 implizirt. 
Hauptsächlich habe ich aber nur das Bedürfniß gehabt, — und mein 
Interesse für unsere konstitutionelle Entwicklung im Bunde, 
wie in den einzelnen Staaten nöthigt mich dazu — Zeugniß abzulegen von 
einigen mehr persönlichen Eindrücken, die sich mir aufdrängen, wenn ich die 
*) 40. Sitzung vom 12. Mal 1869. St. B 1869 Bd. II. S. 940 r. u. 
*% St. B. 941 l. g. m. 
» St. B. S. 942 r. u. 
1) St. B. S. 345 1. 
G 
) St. B. S. 947 I. g. u. 
4 1 St. B. S. 950 l. u.
	        
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