Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1022 I. Session des deutschen Reichstages. 
eine Kommissionsberathung nicht gerade für absolut nothwendig; ich glaube, 
man könnte sich über eine Fassung verständigen, wenn von allen Seiten an- 
erkannt würde, daß eine Aenderung in dieser Beziehung nicht unzweckmäßig 
sei, wenn namentlich vielleicht von Seiten der Bundesregierung geäußert würde, 
daß man einem solchen Antrage nicht ganz abgeneigt sei. Ich glaube nament- 
lich annehmen zu dürfen, daß unsere Marineverwaltung schon vielfach gefun- 
den hat, daß ihr eine Einwirkung auf diese Gegenstände sehr erwünscht sei; 
daß sie in Kriegszeciten darauf einwirken muß, das versteht sich von selbst 
man würde dazu vielleicht keines Gesetzes bedürfen, denn der Krieg kennt kein 
Gebot, und man würde doch thun, was man für zweckmäßig hält. Es ist 
indessen wünschenswertb, daß die Marineverwaltung auch in Friedeuszeiten 
genaue Kenntniß von diesen Angelegenheiten hat, damit sie in Kriegszeiten 
im Stande ist zu bestimmen: der und der Leuchtthurm, das und das Feuer 
so ausgelöscht, die und die Tonnen weggenommen werden, — kurz alle Vor- 
schriften und Maßregeln zu treffen, die erforderlich sind, um den Feind irre 
zu führen. Ich glaube, das würde besser geschehen können, wenn die Marine- 
verwaltung von Hause aus dabei betheiligt wäre. Hiernach glaube ich, daß 
man die Sache bei der zweiten Berathung erledigen könnte, indessen will ich 
einer Kommissionsberathung, wenn sie gewünscht werden sollte, nicht entgegen- 
treten; es mag das um so mehr zu empfehlen sein, weil der Gegenstand, 
wie ich bekenne, kein allgemein interessirender ist; es können eine Menge von 
Mitgliedern dafür kein großes Interesse haben, weil sie die Sache unmittelbar 
und aut eigener Anschauung nicht kennen. Ich glaube, daß schon ein anderer 
Vorgang auch ein Zeichen sein kann, daß hier eine Bundesangelegenheit rer- 
liegt, das ist die Gründung der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schif- 
brüchiger. Diese hat man auch nicht besonders nach Hambung oder Bremen 
verlegt, sondern sie zu einer Deutschen Angelegenheit gemacht wenn auch in 
Privatvereinigung, und man hat damit gewissermaßen anerkannt, daß die 
jetzt in Frage stehenden Angelegenheiten dem Bunde vindicirt werden müssen. 
Ich glaube auch, daß wir durchaus alle Ursache haben, dasjenige zu thun, 
was nothwendig ist, um der Verfassung nach allen Seiten Geltung zu rer- 
schaffen und sie wirksam zu machen in Angelegenheiten, in denen die Be- 
theiligten ihre Wirksamkeit wünschen. Wir haben uns ja im Jahre 1867 
eifrig bemüht, die Verfassung — wie vielfach der Ausdruck gebraucht wurde 
— unter Dach zu bringen; auf den Einzelbau ist diese Sorgfalt nicht 
verwendet, und so ist es erklärlich, daß sich manche Lücke findet. Wenn man 
aber solche Lücke gefunden hat, dann ist man verpflichtet sie auszufüllen, 
und da hier nach einem in dem Kreise der Betheiligten hervorgetretenen 
Bedürfniß solche Lücke zu erkennen ist, so glaube ich, meine Herren, daß der 
Antrag, den ich gestellt habe, wenn er auch vielleicht eine veränderte Fassung 
erhalten muß, sich zu Ihrer Annahme empfiehlt.
	        
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