Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1569. Art. 4. Zisf. 9. Waldeck. Roß. 1029 
allein richtige Gesichtspunkt durchgedrungen ist, weil man sich überzeugt hat, 
daß das eine Angelegenheit des Norddeutschen Bundes ist und als eine An- 
gelegenheit des Norddeutschen Bundes behandelt werden muß, weil man sich 
überzeugt hat, daß hier ein allgemeineres Interesse vorliegt, als das der 
Uferstaaten, weil man sich überzeugt hat, daß es hier-nicht darauf ankommt, 
daß etwa diejenigen Staaten, wie der Herr Vorredner es andeutete, denen 
ein Flußgebiet gehört, durch Verträge sich verbinden. Nein, meine Herren, 
diesen weitläufigen Weg der Verträge der Einzelstaaten wollen wir ja gerade 
durch die Reichsverfassung vermeiden, den wollen wir dadurch vermciden daß 
diese Gegenstände in den Bereich unserer Gesetzgebung gezogen werden. 
Schwierig in dem Maaße, wie der Herr Vorredner es gefunden hat, — wenn 
auch vielleicht seine Detailkenntniß in dieser Beziehung der Kenntniß Mancher 
von uns und gewiß der meinigen vorgeht — schwierig in dem Maaße ist 
es durchaus nicht; denn was man damit gemeint hat, das dächte ich wäre hier 
deutlich genug ausgesprochen; und daß es nicht zu schwierig ist, das zeigt sich 
auch in der bisherigen Praxis unserer Seestädte ebensowohl als aller anderen 
Länder, die mit Hafenangelegenheiten, mit Tonnen, mit Leuchtthürmen und 
dergleichen zu thun haben. Ich meine also, es wäre durchaus keine Gefähr- 
lichkeit dabei, diesen allgemeinen Antrag, möge er nun so formulirt bleiben, 
oder möge er anders formulirt werden, anzunehmen und dadurch erst das 
Gebiet zu gewinnen, auf welchem in dieser für Handel, für Verkehr, für 
Menschenleben hochwichtigen Materie vorwärts geschritten werden kann. Ich 
stelle ganz anheim, ob es nothwendig ist, eine Kommission dazu zu ernennen, 
oder nicht. 
Roß (Hamburg)’): Meine Herren! Ich ergreife vornehmlich das Wort, 
weil das verehrte Mitglied für Harburg sich dahin ausgesprochen hat, es 
babe ein großer Umschwung der Meinungen in Hamburg stattgefunden. Das 
ist in so fern begründet, meine Herren, als cin sehr großer Theil der Leute 
dort die Motive zu dem Antrag gelesen haben, nicht aber den Antrag selbst. 
Nach den Motiven, wo von den verschiedenen Einrichtungen u. s. w. die 
Rede ist, für welche die Gemeinsamkeit der Ausgaben eintreten soll, hat man 
bei uns zu Hause angenommen, es handle sich um eine Entlastung des Bud- 
gets von nahezu 500,000 Thalern. Das, meine Herren, ist aber durchaus 
das Resultat des Antrages selbst nicht, sondern es handelt sich darin um 
eine Beaufsichtigung, und wie man dem Präsidium des Bundes eine Beauf- 
sichtigung zumuthen will ohne irgend welche Mittel, in das Innere der 
Sache einzugreifen, das verstehe ich nicht ganz. Würde die Sache an eine 
Kommission verwiesen, meine Herren, wie das Mitglied für Bremen hervor- 
gehoben hat, so würde möglicher Weise für mich ein recht praktischer und 
) St. B. S. 214 r. m.
	        
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