Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1869. Art 4. Ziff. 9. Waldeck. Roß. 1031 
Dr. Waldeck:') Ich will nur mit zwei Worten dem Herm Abge- 
ordneten Roß ein Mißverständniß berichtigen. Im konstituirenden Reichs- 
tage sagte ein anderer Abgeordneter für Hamburg, daß für diese Sache: 
Leuchtthürme, Tonnen u. s. w. auf ihrem Budget 500,000 Thaler ständen; 
der jetzige Herr Abgeordnete sagt, die Stromregulirung überhaupt 
gebe ihnen eine Unterbilanz von 300,000 Thalern. Das kann ja immer so 
sein, das widerlegt aber nicht, was ich gesagt habe, nämlich daß jene 
500,000 Thaler doch keineswegs durch Hamburgs Abgaben allein sondern 
auch durch die Abgaben, die sie von den Schiffen — und ja ganz mit 
Recht — erheben, bestritten werden: die Abgaben zum Zwecke der Leucht- 
thürme, Tonnen u. s. w. Ich will das nur zur Berichtigung dessen sagen, 
was der Herr Abgeordnete Roß zu meiner Aeußerung angeführt hat. 
Roß:'’) Meine Herren, ich wollte nur das eine Wort erwidern auf das 
was das verehrte Mitglied für Bielefeld gesagt hat, daß nämlich die Unter- 
bilanz der ganzen Stromregulirungsverhältnisse, nicht des Erleuchtungs- 
wesens allein, sondern alles dessen, was zu den Anstalten der Schifffahrt 
gehört, etwa eine Summe von 300,000 Thaler beträgt. Ich würde das 
sehr leicht nachweisen, und glaube also, daß sich das verehrte Mitglied 
geirrt hat. 
Schluß der Diskussion. 
Grumbrecht (als Antragssteller):“““) Die Zahl, die der Abgeordnete Roß 
angegeben hat, ist richtig; indessen diese Zahlen beweisen gar nichts. Das 
ist eben das Streben der Herren hier, Zahlen zu kombiniren, die gar nicht 
zusammengehören. Diese großen Summen haben mit dem Beleuchtungs-, 
dem Fahrzeichen= und dem Lootsenwesen gar nichts zu thun. Die großen 
Summen sind für die Fahrbarmachung der Elbe berechnet; die kostet pptr. 
500,000 Mark Banko. Nur pptr. 150,000 Mark Courant werden von 
Hamburg für die in meinem Antrage bezeichneten Anstalten ausgegeben 
und dafür nimmt es schon 106,000 Mark an Lootsengeldern ein. Diese 
Gelder zieht es in dem Hafen von den Kapitänen ein und erhält dafür die 
Lootsensachen. Das Lootsenwesen kostet aber nur 40,000 Mark und können 
daher auch von dem Ueberschusse noch andere Anstalten erhalten werden. 
Also mit den finanziellen Bedenken hat es gar nichts auf sich, und wenn 
der Abgeordnete für Bremen meint, daß seine Gegner in Bremen sich ledig- 
lich durch finanzielle Rücksichten bestimmen lassen, so ist der Vorwurf hart 
und jedenfalls ungerecht. Ich möchte aber in Zweifel ziehen, ob der Ab- 
*) St. B. S. 215 l. m. 
%) St. B. S. 215 l. g. n 
St. B. S. 215 L g. u.
	        
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