Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Grumbrecht. Roß. 1039 
tung aber wollen wir selbst übernehmen. Meine Herren, diese detaillirte 
Vorschrift für den Herrn Bundeskanzler und den Bundesrath in Bezug auf 
das, was sie thun sollen, ist schon deshalb durchaus unzweckmäßig. Mein 
Antrag schlägt dagegen den richtigen Weg ein, diese Angelegenheiten, die 
nothwendigerweise unter die Bundeegewalt gehören, unter Artikel 4 zu sub- 
stituiren. Er beschränkt die Bundesgewalt in keiner Weise; sie kann nach 
jeder Richtung hin frei thätig sein und ich glaube vollkommen Recht zu haben, 
wenn ich Sie nach diesen Erläuterungen bitte, den Kommissionsantrag abzu- 
lehnen und meinen Verbesserungsantrag anzunehmen. 
Bohb:') Meine Herren! Ich kann nicht umhin, meiner Ueberraschung 
Auêdruck zu geben, daß daß Mitglied für Harburg seine Ausstellungen gegen 
die Richtigkeit des Berichts nicht im Schoße der Kommission bei der Fest- 
setzung desselben vorgebracht hat. Ich meine, daß dort der Platz war, wo 
man etwaige Irrthümer vorzubringen hatte. die ich übrigens nicht anerkenne. 
Ich glaube nicht, daß die Auslassungen des Herru Bundeskommissars so gewesen 
sind, wie das Mitglied für Harburg vorbringt. Aber darüber bin ich klar, 
daß der geeignete Platz zu Ansstellungen eines Mitgliedes bei der Berichter- 
stattung war. Meine Herren, in Betreff der weiteren Folgerungen, die ge- 
zogen waren aus dem Kommissions= oder dem einen oder audern Bericht, 
kann ich nur dahin mich aussprechen, daß ich glanbe, früher durch den Kom- 
missionsantrag weiter zu kommen als durch den Antrag des Herrn Antrag- 
stellers. Die wirklichen Bedürfnisse, meine Herren, sind Ihnen zum Theil 
bekannt; sie sind: ein Leuchtfeuer auf Norderney, und ein Feuerschiff auf dem 
Borkun -Riff und diverse andere Dinge. Dazu können wir nur gelangen 
durch eine Gesetzesvorlage, welche Jemanden auch verpflichtet die für solche 
Einrichtungen nothwendigen Kosten herzugeben. Und eine derartige Vorlage 
kommt am richtigsten vom Bundesratbe, und deshalb habe ich und die 
Majorität der Kommission dafür gestimmt, es möge die Sache an den Bun- 
desrath gegeben werden, um sie zu einem Gesetze auszuarbeiten. 
Grumbrecht:') Ich will mir nur erlanben, dem Abgeordneten Roß 
einige Worte zu erwidern. Es ist nicht richtig, daß ich die Einwendungen, 
die ich heute hier vorgebracht habe, nicht auch in der Kommission geltend ge- 
macht hätte. Ich glaube, der Herr Referent, der gegenwärtig isti, wird im 
Stande sein, mir zu bezeugen, daß, so weit ich sie nicht vorgebracht habe, 
dieselben von ihm vorgebracht sind. Daß wir nicht Jeder dasselbe besonders 
gesagt haben, daraus wird uns doch kein Vorwurf gemacht werden dürfen. 
Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der § 31 der Gewerbeord- 
uung nur die gewerblichen Verhältnisse des Lootsenwesens berührt, nicht aber 
*) St. B. S. 155 r. u. 
*) St. B. S. 956 l. m.
	        
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