Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1040 1869. Art. 4 Ziff. 8. 
den Lootsen zwang und was dazu gehört. Das steht auch im Bericht. 
Dann werden mir die Herren aus der Kommission bezeugen, daß ich sogar 
vergebliche Versuche gemacht habe, die allerdings mangelhafte Fassung des 
Berichts zu ändern. — Ich habe endlich ausdrücklich beantragt, die Er- 
klärung des Herrn Kommissars des Bundeskanzleramtes in den Bericht auf- 
zunehmen. Es wurde mir aber erklärt, dies sei nicht zweckmäßig, da die 
Majorität der Kommission meinem Antrage nicht günstig war, und da Die- 
jenigen, welche ihm feindlich, bei dem Beschlusse der Kommission den Aus- 
schlag gaben, so bin ich doch nicht dafür verantwortlich, da ich den Bericht nicht 
gemacht habe, sondern der jetzige Herr Referent, der Korreferent für die 
Kommission, welcher bekanntermaßen ein Gegner meines Antrages ist. Ich 
glaube also, die Vorwürfe zurückweisen zu können, welche mir der Heir Ab- 
geordnete Roß gemacht hat. Im Uebrigen muß ich erwarten, was der Herr 
Referent sagt. Es wäre mir lieb gewesen, wenn ich noch nach ihm hätte 
sprechen dürfen, um ihm erwidern zu können. 
Meier als Berichterstatter:') Zuerst, meine Herren, muß ich wohl den 
Bericht gegen den Vorwurf in Schutz nehmen, daß er die Sache nicht richtig 
darstelle. Der Herr Kommissar des Bundeskanzleramtes war verhindert, in 
der Kommissionssitzung, wo der Bericht vorgelegt wurde, gegenwärtig zu sein, 
Ich hatte ihm den Bericht mitgetheilt, worin seine Acußerung enthalten war, 
welche im Wesentlichen mit der Aeußerung, welche im Bericht aufgenommen 
ist, zusammenfiel. Er hat erklärt, daß er wünsche, diese Erklärung möge in 
den Bericht nicht aufgenommen werden, da er seine offizielle Erklärung hier- 
auf beschränken wolle. Ich glaube, bei Feststellung des Berichtes hat er un- 
zweifelhaft das Recht, genau und offiziell seine Erklänmmg zu formuliren; 
denn wenn sie etwas wesentlich Anderes enthalten bätte als seine erste, so 
häte die Kommission ja das Recht gehabt auf ihre Berathung zurückzu- 
gehen und wieder aufzunehmen. Der Bericht enthält also die genaue und 
offizielle Erklämmg des Herrn Kommissars des Bundeskanzleramtes. Ich 
will ferner berichten, daß nachdem ich dem Herrn Antragsteller gezeigt hatte, 
daß ich dies noch in den Bericht aufgenommen hätte, und nachdem ich ihm 
diese Erklärung des Herrn Kommissars, welcher verhindert war gegenwärtig 
zu sein, mitgetheilt hatte, derselbe — so viel mir erinnerlich ist (und ich 
glaube, meine Kollegen in der Kommission werden dem beistimmen) — da- 
mit einverstanden war, daß der Bericht so abgefaßt werde, sich aber vorbe- 
hielt, noch hier in der Versammlung die Sache zu erwähnen. Ich glaube, 
so ist es ganz genau der Wahrheit gemäß und mein Gedächtniß pflegt mich 
bei solchen Gelegenheiten nicht zu täuschen. Ich habe num noch einige Bemer- 
kungen in Betreff des Lootsenwesens zu machen. Der Antrag, welcher zu 
5 34 der Regierungsvorlage angenommen ist, ist von dem Herrn Abge- 
  
» St B. S. 936 l. u. 
6“
	        
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