1050 1869. Urt. 4 Ziff. 13.
jeder Jurist im Hause sich gesagt: das Gesetz gehört eigentlich in den Nord-
deutschen Bund; mit ihm hängt die Verwerthung des Giundbesitzes, mit
ihm hängt der Kredit, mit ihm hängt das Verhälmiß des unbeweglichen
zum mobilen Eigenthum zusammen: unmittelbar stößt der Antrag in das
Handelsrecht, in das Wechselrecht, in alle die Fragen des Handels und
Wandels und Verkehrs. Wenn das eine dem Norddeutschen Bunde über-
lassen wird, so muß auch das andere naturgemäß vom Norddeutschen Bunde
behandelt werden. Aber wir haben keine Kompetenz, wir müssen den An-
trag, wenn er hierher kommt, zurückweisen. Meine Herren, Einige unter
Ihnen haben mir gesagt: wir fürchten die Centralisation in Deutschland,
wir wollen nicht das gesammte bürgerliche Rechtsleben dem Norddeutschen
Bunde übertragen; denn warum soll alles nivellirt werden? warum sollen
die Verschiedenheiten in den einzelnen Provinzen und reisen, die die
lokalen Verhältnisse erzengt haben, und die dem gesammten Leben der Na-
tion keinen Schaden thun, nicht bestechen bleiben? warum alles nirelliren?
Ja, meine Herren, Diejenigen unter Ihnen, namentlich die Herren aus Preußen,
die mir den Einwand gemacht haben, bitte ich sich einmal klar zu machen,
wo wahrscheinlich mehr nivellirt werden wird, in einem Einheitsstaat oder
in einem Bundesstaat, wo die Kräfte, die das Partikulare auch lieben und
vertreten, zu denen ich auch gehöre, stärker sind: im Norddeutschen Bunde
oder in den einzelnen Einheitsstaaten Deutschlands? Meine Herren, daß
sie in den Einzelstaaten nicht stark sind, das lehrt uns die Erfahrung:
nirgends ist das Besondere mehr zerschlagen, als in den kleinen und kleineren
Deutschen Einheitsstaaten. Wenn es sich um die Frage handelt: welche all-
gemeinen Sätze sollen gleich sein für die ganze Nation in Beziehung auf
das bürgerliche Rechtsleben und was soll der partikularen Rechtsentwickelung
überlassen bleiben? — so bin ich überzeugt, das Maaß für letzteres wird größer
bemessen werden hier im Norddeutschen Bund, als in jedem Deutschen Ein-
heitostaate, als auch in Preußen. (Sehr wahr!) Und das ist der Haupt-
grund sogar, der mich bewegt diesen Antrag hier einzubringen. Ich begreife
daher nicht eine Aeußerung eines Vertreters aus Mecklenburg, der jedesmal,
wenn es sich um eine Erweiterung der Kompetenz handelt, uns vorwirft,
wir kämen immer mit dem Einheitsstaat und würfen daher Mißtrauen
in die Regierungen und Berölkerungen. Dem Scheine nach mag das der
Fall sein, wer aber wirklich tiefer nachdenkt, wird die Gründe die ich eben
angeführt habe, nicht ohne weiteres wegwerfen können. Ich behaupte, wenn
wir hier in Preußen das gesammte bürgerliche Recht kodifizirten, so wird
es später ohne Weiteres auf Mecklenburg ausgedehnt werden und es werden
die Vertreter von Mecklenburg keine Gelegenheit gehabt haben, um Schonung
anzuhalten für besondere und berechtigte Einrichtungen und Eigenthümlich-
keiten in Mecklenburg, und so wird es jedem einzelnen Deutschen Staate
gehen. Ich glaube überhaupt, daß die Gefahr der Centralisation, des
Nivellirens um so kleiner ist — wenn ich dies sage, so bin ich auf starken