1052 1869. Art. 4 Ziff. 13.
Bundes. Ich meine aber doch: den möglichen Zweifel bestimmt abzu-
schneiden ist nimmer wohlgethan in so wichtigen Verfassungsfragen, und es
kann in jedem einzelnen Falle bestritten und zweifelhaft werden und zu
allen möglichen Weiterungen führen, wie weit denn nun unmittelbar die
Konsequenz einer einzelnen Bestimmung der Civilprozeßordnung in Bezug
auf die Gestalt der Gerichtshöfe geht. Es kann zweifelhaft werden, ob es
uns möglich sein wird, eine volle Garantie dafür zu schaffen, daß die Ge-
richtshöfe in den einzelnen Staaten auch wirklich dem Gedanken entsprechen,
der in der Civilprozeßordnung vorausgesetzt ist. Wenn wir der Nation ein
Verfahren geben, so müssen wir das Recht haben auch zu garantiren, daß
das Verfahren von den richtigen Personen und den richtigen organisirten
Behörden gehandhabt wird. Sonst können wir nicht dafür einstehen, daß
das für wohlthätig erachtete Verfahren nicht in sein grades Gegentheil um-
schlage. Ich ffür mein Theil halte allerdings ein praktisch dringendes Be-
dürfniß in Bezug auf die Gerichtsorganisation nicht weiter vorliegend als
bezüglich derjenigen Aenderungen, — jetzt oder in Zukunft — welche sich aus den
Aenderungen des Civilprozeßverfahrens oder des Kriminalprozesses von selbst
ergeben; und ich glaube freilich, daß wir keinen Grund haben zu anderen
Zwecken in die Gerichtsorganisation der Einzel-Staaten einzugreifen, und noch
viel weniger, daß dies geschehen werde. Ich will nur klar stellen daß so
weit es nothwendig ist aus dem angeführten Giunde, insoweit auch un-
zweifelhaft die Kompetenz uns zusteht. Nach allem diesem glaube ich die
Bedenken, welche gegen meinen Antrag aufkommen können, zerstreut zu
haben. Ich bin überzeugt, wer für den Antrag stimmt, erweist dem Rechts-
leben der Nation und unserer nationalen Entwickelung eine große Wohl-
that. Er wird, wenn es gelungen sein wird, auf Grund unseres Antrages
das hohe Ziel der Rechtseinheit einer Nation zu schaffen, einen Eckstein der
Zusammengehörigkeit und Unzertrennlichkeit aller Glieder der Deutschen Na-
tion hinstellen, der mächtiger und stärker ist als alle Hecre und Flotten, die
wir hier bewilligt haben. Er wird die Gesetzgebung des Deutschen Bundes
erleichtern, täglich auftauchende Schwierigkeiten vermindern; und vom Stand-
punkte der Einzelstaaten (indem er bereitwillig der Gesammtheit giebt, was
die Gesammtheit braucht) umsomehr auf ein Entgegenkommen rechnen dürfen,
wenn er für den Einzelstaat erhalten will, was der Einzelstaat behalten
kann und soll. Ich empfehle Ihnen meinen Antrag. (Bravol)
Wagener (Neustettin):!) Meine Herren, innerhalb des Norddeutschen
Bundes find bekanntlich alle Monopole abgeschafft, und ich möchte deshalb
auch bitten, daß Sie (nach links) auf den immer wiederkehrenden Mißbrauch
Verzicht leisten, sich stets als die Monopclisten des Patriotismus und der
nationalen Gesinnung zu produziren und alle Die, die das Unglück haben
in solchen Dingen von Ihnen abzuweichen, so zu sagen der Deutschen Nation
*“) St. B. S. 449 l. .. u.