Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1052 1869. Art. 4 Ziff. 13. 
Bundes. Ich meine aber doch: den möglichen Zweifel bestimmt abzu- 
schneiden ist nimmer wohlgethan in so wichtigen Verfassungsfragen, und es 
kann in jedem einzelnen Falle bestritten und zweifelhaft werden und zu 
allen möglichen Weiterungen führen, wie weit denn nun unmittelbar die 
Konsequenz einer einzelnen Bestimmung der Civilprozeßordnung in Bezug 
auf die Gestalt der Gerichtshöfe geht. Es kann zweifelhaft werden, ob es 
uns möglich sein wird, eine volle Garantie dafür zu schaffen, daß die Ge- 
richtshöfe in den einzelnen Staaten auch wirklich dem Gedanken entsprechen, 
der in der Civilprozeßordnung vorausgesetzt ist. Wenn wir der Nation ein 
Verfahren geben, so müssen wir das Recht haben auch zu garantiren, daß 
das Verfahren von den richtigen Personen und den richtigen organisirten 
Behörden gehandhabt wird. Sonst können wir nicht dafür einstehen, daß 
das für wohlthätig erachtete Verfahren nicht in sein grades Gegentheil um- 
schlage. Ich ffür mein Theil halte allerdings ein praktisch dringendes Be- 
dürfniß in Bezug auf die Gerichtsorganisation nicht weiter vorliegend als 
bezüglich derjenigen Aenderungen, — jetzt oder in Zukunft — welche sich aus den 
Aenderungen des Civilprozeßverfahrens oder des Kriminalprozesses von selbst 
ergeben; und ich glaube freilich, daß wir keinen Grund haben zu anderen 
Zwecken in die Gerichtsorganisation der Einzel-Staaten einzugreifen, und noch 
viel weniger, daß dies geschehen werde. Ich will nur klar stellen daß so 
weit es nothwendig ist aus dem angeführten Giunde, insoweit auch un- 
zweifelhaft die Kompetenz uns zusteht. Nach allem diesem glaube ich die 
Bedenken, welche gegen meinen Antrag aufkommen können, zerstreut zu 
haben. Ich bin überzeugt, wer für den Antrag stimmt, erweist dem Rechts- 
leben der Nation und unserer nationalen Entwickelung eine große Wohl- 
that. Er wird, wenn es gelungen sein wird, auf Grund unseres Antrages 
das hohe Ziel der Rechtseinheit einer Nation zu schaffen, einen Eckstein der 
Zusammengehörigkeit und Unzertrennlichkeit aller Glieder der Deutschen Na- 
tion hinstellen, der mächtiger und stärker ist als alle Hecre und Flotten, die 
wir hier bewilligt haben. Er wird die Gesetzgebung des Deutschen Bundes 
erleichtern, täglich auftauchende Schwierigkeiten vermindern; und vom Stand- 
punkte der Einzelstaaten (indem er bereitwillig der Gesammtheit giebt, was 
die Gesammtheit braucht) umsomehr auf ein Entgegenkommen rechnen dürfen, 
wenn er für den Einzelstaat erhalten will, was der Einzelstaat behalten 
kann und soll. Ich empfehle Ihnen meinen Antrag. (Bravol) 
Wagener (Neustettin):!) Meine Herren, innerhalb des Norddeutschen 
Bundes find bekanntlich alle Monopole abgeschafft, und ich möchte deshalb 
auch bitten, daß Sie (nach links) auf den immer wiederkehrenden Mißbrauch 
Verzicht leisten, sich stets als die Monopclisten des Patriotismus und der 
nationalen Gesinnung zu produziren und alle Die, die das Unglück haben 
in solchen Dingen von Ihnen abzuweichen, so zu sagen der Deutschen Nation 
*“) St. B. S. 449 l. .. u.
	        
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