Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Dr. Brann. Delbrück. 1091 
Wenn wir heute also das Priratrecht mit in die Bundesgesetzgebung hinein- 
ziehen, so bleibt deshalb das Preußische Landrecht und der Code Napoléon 
und das so sehr beliebte Sächsische Civilgesetzbuch — das alles bleibt ganz 
intakt bestehen, es wird allem dem auch kein Haar gekrümmt; wir wollen 
ja nur die Fesseln los sein, die uns bei der Erlassung gewisser Spezialgesetze 
binden. Ich kann wirklich vom praktischen Standpunkte aus kaum begreifen, 
wie man sich über diesen Antrag so echauffirt und wie man ihn als eine 
Gelegenheit benutzt, um alle diejenigen Dinge, die man gegen den Nord- 
deutschen Bund und den Reichstag auf dem Herzen hat, los zu werden. 
Der Antrag läßt ja, selbst wenn er realisirt wird, im Großen genommen 
Alles so, wie es ist. Wir sind in unseren Spczialgesetzen auch bieher schon 
hinübergestreift auf das Gebiet des Privatrechts, wie das ja Herr Dr. Frieden- 
thal bereits ausgeführt hat, wir können aber faktisch gewiß nicht morgen 
schon eine Generalkodifikation des Deutschen Privatrechts machen; das ist 
thatsächlich unmöglich; das Einzige, was wir können, ist, Spezialgesetze an 
denjenigen Punkten zu erlassen, wo sie ein besonderes Bedürfniß sind, und 
diese Spezialgesetze so einzurichten, daß sie in ihrer Gesammtheit nicht wider- 
streben dem Ziele eines demnächstigen gemeinsamen Gesetzbuches; aber ob 
wir oder auch nur irgend Einer von uns je das Zustandekommen eines Alles 
umfassenden gemeinsamen Civilgesetzbuches erleben, das weiß ich nicht; es ist 
das ein sehr schwieriges Werk, und Niemand wünscht mehr, daß es nicht 
übereilt werde, als ich. Ich bin also durchaus nicht für diesen Antrag leiden- 
schaftlich bewegt; wenn ich für denselben das Wort ergreife, so ist letzteres 
nur provozirt durch die Aeußerungen, die ich bekämpft habe; und wenn ich 
Sie, meine Herren, auch auf der rechten Seite dieses Hauses bitte, für den 
Antrag zu stimmen, so glaube ich, Ihnen keinen besseren Beweggrund dafür 
suppeditiren zu können, als daß Sie durch ihr Votum den thatsächlichen 
Beweis führen, daß Sie nicht Anhänger der Theorien der Herren von 
Zehmen und Windthorst sind. 
Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück“): Meine Herren! Ich 
ergreife das Wort nur, um zu konstatiren, daß der Natur der Sache nach 
die Bundesregierungen über die hier vorliegende, unzweifelhaft eine Ver- 
fassungsänderung involvirende, Frage noch nicht in der Lage gewesen sind in 
Berathung zu treten. Bei dieser Lage der Sache bin ich nicht im Stande, 
die Stellung der Bundesregierungen zu der vorliegenden Frage zu bezeichnen, 
und ich muß aus demselben Grunde auch Anstand nehmen, mich über die 
Stellung, welche das Präsidium zu dieser Frage nehmen dürfte, auszusprechen, 
denn diese Stellung wird bedingt sein und muß wesentlich bedingt sein durch 
die Berathungen, welche im Schooße des Vundesraths zwischen den verbün- 
deten Regierungen stattfinden. 
  
*) St. B. S. 4627 r. o. 
Anerialien 111. 88
	        
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