Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Lasker. 1105 
genehmigt ist, ihre Zustimmung geben müssen, und die übrigen Staaten 
werden majorisirt. So lautet die Bestimmung der Verfassung in Nord- 
amerika, welche bekanntlich unter den Auspizien zu Stande gekommen war, 
das Recht der einzelnen Staaten zu schützen; aber sie wären thörichte Ge- 
setzgeber gewesen, wenn sie nicht die Erweiterung der Kompetenz in irgend 
einer Weise versorgt und wenn sie jedem einzelnen Staat ein liberum veto 
eingeräumt hätten. Und wir sollten bei Schaffung des Norddeutschen Bundes 
über diese wichtigste Bestimmung ein Gesetz zu erlassen gänzlich vergessen 
haben? Wir sollten gerade diesen Punkt entweder in dem Zweifel des 
Herrn Abgeordneten Windthorst gelassen oder gar in gewisser Entscheidung 
gegen den Bund erledigt haben? Welches wäre dann unsere heutige Lage? 
Wir wären viel schlimmer daran als vor der Bundesverfassung. Denn, 
meine Herren, nach der Theorie des Herrn Abgeordneten Windthorst würde 
jeder kleinste Staat das Recht haben, einer Ausdehnung der Kompetenz des 
Bundes zu widerzusprechen, nicht allein die Regierung dieses Staates 
sondern selbst solche Landtage, welche aus ungefähr zwölf Abgeordneten be- 
stehen, so daß sieben Männer gegen fünf im Stande sein würden, das 
Streben Deutschlands, zu gemeinsamen Rechtsinstitutionen zu gelangen und 
die Kompetenz des Bundes auszudehnen, gänzlich zu hindern. Und was 
würde daraus folgen? Wir würden auch nicht im Stande sein, uns anderweitig 
zu gemeinsamer Gesetzgebung zu vereinigen, denn vermöge des Bundesrechts 
sind wir verpflichtet, mit diesem letzten kleinen Staat bis in alle Ewigkeit 
in Bundesgenossenschaft zu bleiben, und alle übrigen Staaten zusammen 
dürfen keinen Separatvertrag schließen, welcher diese Bundesgenossenschaft 
hindert! Wir würden uns also durch die Verfassung, wie wir sie beschlossen 
hätten, in eine viel schlimmere Lage gebracht haben als die, in welcher 
wir vor dem Zustandekommen der Norddeutschen Bundesverfassung gewesen 
sind. Daß dies nicht die Absicht war und wir für das Gegentbeil gesorgt 
haben, ist glücklicherweise klar genug bewiesen. Und was fürchtet denn der 
Herr Abgeordnete Windthorst oder die anderen Herren? Es ist ja überall 
die Zustimmung des Bundesraths und zwar mit Zweidrittel-Majorität noth- 
wendig. Wenn wir also einmal uns dahin verlieren sollten, zur Kompetenz 
zu ziehen, was offenbar dem Bewußtsein der kleineren Staaten widerstrebt, 
dann ist ein ganz genügender Damm geschaffen. Von uns, der national- 
liberalen Fraktion, oder von der nationalen Partei im Allgemeinen hat 
heute der Herr Abgeordnete von Zehmen ein abschreckendes Bild entworfen: 
wie wir unsere früheren Ansichten verleugnet hätten, nichts mehr von Süd- 
deutschland wissen, die kleinen Staaten niederwerfen und ihnen „den Hals 
allmälig zuziehen“ wollten. Meine Herren, es ist in der That nicht gut, 
von nicht ausgesprochenen Tendenzen Anderer und von Absichten zu sprechen, 
die jedenfalls Herr von Zehmen doch nicht mit Gewißheit wird erweisen 
können. Und wohin führen derartige Anklagen? Leider zurück zu solchen 
Abrechnungen, die wir schon lange nicht gehört haben, zu Abrechnungen der
	        
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