Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Lasker. 1125 
werden wir uns nimmermehr verstehen, wird es nicht möglich sein, ruhige 
Debatten zu führen. Ich versichere dem Herrn Grafen Bassewitz, daß viele 
von ihm vertretene Meinungen derartig sind, daß ich auch nicht das geringste 
Verständniß für sie habe, daß ich kaum verstehe, wie es möglich ist, logisch 
seinen Gedankengang zu machen, ohne die Verhältnisse zu verkennen, welche 
gegenwärtig herrschend sind. Nichtsdestoweniger traue ich keinen Hinterge- 
danken dem Herrn Grafen Bassewitz zu, sondern ich erkenne die Verschieden- 
artigkeit der Ideenkreise an, und unsere Debatten in diesem Hause haben 
auch die Absicht, daß wir uns wechselseitig aussprechen und nach und nach 
besser verstehen lernen. Wenn ich im konstituirenden Reichstage gemeint 
habe, daß augenblicklich die Gesetzgebung noch nicht drängt zur Ausdehnung 
der Gemeinsamkeit auf andere Gebiete des Rechts, so bin ich seitdem eines 
Andern belehrt worden. Seitdem Vorschläge zu Gesetzen und Anträge wieder- 
holt auf den Einwand der Inkompetenz gesteßen und wir gezwungen ge- 
wesen sind, auf der schmalen Linie zwischen Kompetenz und bestrittener Kom- 
petenz uns zu bewegen, — seitdem habe ich für nothwendig gehalten, daß wir 
offen und ehrlich das Fundament darlegen, damit wir bei gewöhnlichen tech- 
nischen Gegenständen nicht so aufgeregte Debatten wie gegenwärtig führen. 
Ich frage aber Sie, meine Herren von der konservativen Partei, und die 
anderen Herren, welche mit ihrer Regierung gern Hand in Hand gehen und 
die Stellung der Regierungen gern acceptiren: Wirkt auf Sie nicht das 
Beispiel der Königlich Sächsischen Regierung Hat deren Vertreter nicht 
ausdrücklich erklärt, daß sie, um die Erweiterung der Kompetenz für den 
Handelsgerichtshof herbeizuführen, die Zweidrittel-Majorität im Bundesrath 
ertrahirt hat, und wollen Sie nun diesem Verfahren gegenüber sämmtlichen 
Regierungen des Bundesraths den Vorwurf machen, daß sie die einzelnen 
Staaten mediatisiren wollen und zum Bruch der Vertragstreue hindrängen? 
Den Vorwurf, den Sie uns machen, richten Sie indirekt gegen die Re- 
gierungen und Sie machen ihnen den Vorwurf, daß sie aus Nützlichkeit das 
Prinzip des öffentlichen Rechts fälschen und umgehen. Oder wenn von ein- 
zelnen Mitgliedern des nachsichtiger Weise — und zwar von solchen Mitgliedern, 
welche einer Fraktion angehören, in der die Sächsischen Mitglieder zahlreich 
vertreten sind, — wenn von diesen Mitgliedern eine Theorie improvisirt wird, 
wonach ein Theil der Justizorganisation in unserer Kompetenz liegt, ein 
anderer Theil der Justizorganisation aber nicht in unfrer Kompetenz liegen 
soll: ist dies eine würdige Stellung für den Reichstag? Ist es würdig oder 
rathsam, die Theorie über die Kompetenz nach Gelegeuheit und Nothwendig- 
keit zu modeln? Die Sächsische Regierung hat Zeugniß dafür abgelegt, daß 
eine Ausdehnung der Kompetenz nothwendig ist und daß wir dieselbe auf 
verfassungsmäßigem Wege herbeizuführen haben. Deswegen scheint es mir 
nicht gut gethan, daß Mitglieder der konserrativen Partei, Mitglieder aus 
Preußen, sich so leicht in die verfängliche Theorie der Inkompetenz haben 
einfangen lassen, daß sie zugestimmt haben, weil sie gegen unsern Antrag 
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