1150 1869. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien.
diesem Allen gerade entgegensteht und gerade das Gegentheil von dem be-
wirken würde, — wenn er nämlich zur Ausführung kommt — als er in
seinem eigentlichen Programm beabsichtigt. Er sagt in dieser Broschüre:
„Der größte Fehler, der mir von Anfang an in der Verfassung des Nord-
deutschen Bundes zu liegen schien, ist der, daß gegenüber einer Volksrer-
tretung, einem Reichstage, aus Urwahlen hervorgegangen, eine so komplizirte
und daher schwache Exekutive, wie dies der Bundesrath nothwendig sein muß,
gestellt ist!““ Also, weil er dies hier einsieht, darum wird jetzt beantragt
„ein Ministerium, welches diese schwache Exekutive des Bundesraths gänzlich
beseitigen würde.“ Er thut also jetzt das Gegentheil von den, was er ge-
schrieben hat. (Große Unruhe. Widerspruch.) Ich werde die Widerlegung
ja noch nachher hören, meine Herren. „Einer solchen Volksvertretung gegen-
über gehört eine starke Exekutive“, sagte er weiter, „diese kann ich mir aber
nur in einer monarchischen Spitze denken, die sich durch ein kräftiges
Ministerium vertreten läßt.“ (Sehr richtig!) Und dann fährt er fort:
„Daß ein Ministerium nicht durch achtzehn Fürsten und drei
Bürgermeister ernannt und instruirt werden kann, liegt auf der
Hand.“ Und endlich: „Es sind ja inner= und außerhalb des
Reichstages die Wünsche Reichsminister zu haben, vielfachlaut
geworden; das würde aber bei der jetzigen Bundesverfassung
die Sache nur kompliziren und verschlimmern.“ (Hört! Hört.)
Also, meine Herren, es soll jetzt die Verfassung komplizirter gemacht und
verschlimmert werden, auf daß daraus nachher einmal der gute monarchische
Staat komme! Meine Herren, wenn der Herr Antragsteller seine hervor-
ragende und einflußreiche Stellung dazu benutzen zu müssen geglaubt hat,
in dieser Broschüre den regierenden Häusern und Bundesfürsten Deutschlands
ano Herz zu legen, daß sie wohl aufmerken mögen, ob nicht etwa diese
Reichotagsmaschine zu schnell arbeite und ibnen ihre monarchischen Sou-
veränetätsrechte zu schnell verarbeite, und ob sie es nicht vorzögen, um das
monarchische Prinzip in Deutschland zu stärken, lieber selber auf eine anderr
Organisation hinzusteuern, lieber selber eine konstantere Formation des
jetzigen Bundeswesens in seinem Sinne anzustreben, dann, meine Herren,
finde ich, hat das einen sehr guten Sinn. Ich weiß nicht, ob die Fürsten
Demtschlands dem Rathe des Grafen Münster folgen werden; ich bezweifle
auch, daß der Graf Bismarck dasjenige ausführen wird, was der Graf
Münster hier in diesem Antrage beantragt hat; ich bin aber nicht zweifel-
haft, daß der Antrag, von dem wir heute reden, das Gegentheil von dem
herbeiführt, was der Herr Graf in seiner Broschüre gewünscht hat. Aber
wenn die Fürsten Deutschlands das einsehen und bei Zeiten eine Formation
nach dieser Richtung hin anbahnen wollten, — freiwillig und in Vorbehalt
ihrer Rechte, soweit es für das gemeinsame Ganze nöthig ist, — nun, meine
Herren, dann würde ich meinerseits nichts dagegen haben, und ich würde
mit dem Grafen Münster übereinstimmen! Er hebt aber sehr deutlich und