Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1152 1869. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien. 
übernehmen könne für Dinge, die an jenem Tische (auf die Plätze des 
Bundesraths zeigend) beschlossen würden, und daß wiederum anderer- 
seits von dem Präsidium aus keine solche Vollmacht für Bundesminister 
ausgestellt werden könne. Meine Herren, so liegt auch jetzt noch die Sache. 
Ich möchte wohl einmal den Finanzminister von Preußen fragen, ob er eine 
Stellung als Bundesfinanzminister annehmen würde, die von diesem Tische 
(Bundesrath) ressortiren würde, wo für alle Dinge, die er ausführen 
müßte, die Verantwortlichkeit an diese m Tische übernommen werden müßte, 
so daß er nichts weiter zu thun hätte, als ausführender Beamter zu 
sein. Ich glaube, er würde sich sehr bedanken! Dagegen wenn er der 
ideale Finanzminister sein sollte, den Herr Twesten und Andere Ihnen hin- 
gemalt haben, dann thäte er es vielleicht. Aber dann würde wiederum über 
die Herren an diesem Tische (des Bundesraths) zur Tagesordnung überge- 
gangen sein, ihre Rechte uUu### Regierungsrechte wären auf das Aeußerste ver- 
letzt! Ich muß sagen, daß ich nach dieser Richtung hin sehr begierig bin, 
eines Andern belehrt zu werden. Nach meiner Auffassung würde entweder 
das künftige Ministerium, wie Sie es wollen, den Bundesrath vollständig 
absorbiren, oder die Herren Minister würden so zu sagen lächerliche 
Figuren sein, die eben Nichts zu verantworten haben! Im Vorbeigehen 
will ich doch dem Herrn Abgeordneten Twesten bei diesem Punkte ein Ant- 
wort auf Einiges geben, das er auch nach dieser Richtung hin vorbrachte. 
Er legte gerade den größten Nachdruck darauf, daß der Bundeskanzler allein, 
— so sehr er ihm auch ein Vertrauensvotum geben wollte, (was er zwar 
nicht gethan hat) — doch nicht im Stande wäre, Alles zu verstehen. Er 
führte da eine ganze Menge Geschäfte auf. So viel mir bekannt ist, hat 
der Bundeskanzler nach unserm Bundesgesetz nichts weiter zu thun als die 
Gesetze zu verkündigen und über ihre Ausführung zu wachen. Meine Herren, 
ist er soweit das in das Finanzfach reicht, dazu nicht fähig, die Veram- 
wortung zu übernehmen? Nun frage ich Sie, meine Herren, wie ist es 
denn in anderen großen Staaten mit den Ministerien? Glauben Sie wirklich, 
daß die einzelnen Minister alle befähigt sind gerade das durch eigene Sach- 
kenntniß zu vertreten, was zu ihrem Ressort gehört? Glauben Sie wirklich, 
daß der Herr Kultusminister von Mühler z. B. auch verstehen muß ein 
Thierarzt und ein Schauspiel-Direktor zu sein? (Große Heiterkeit.) Das steht 
auch Alles unter ihm. Mit solchen Behauptungen ist also gar nichts be- 
wiesen. Natürlich kann ein Mensch nicht Alles leisten; dazu hat man eben 
seine Beamten, meine Herren, und die sind ebenso verantworkllich wie der Bundes- 
kanzler, verantwortlich dem Hause gegenüber und dem Präsidium gegenüber wie 
dem Bundesratyh. Meine Herren! Die ganze Sache kulminirt doch in weiter 
nichts als darin, daß die Herren eben bemült sind, wie ich mich ausdrückte, unsere 
neue Bundesverfassung in die sogenannte konstitutionelle Schablone zu bringen. 
Ich kann es mir nicht versagen darüber ein Bild zu gebrauchen, was mir 
kürzlich ein leider hier verstummter parlamentarischer Mund geschrieben hat.
	        
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