Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1160 18369. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien. 
Mann bezeichnet werden, den wir als den Hauptgründer und Schspfer 
unserer gegenwärtigen Situation anerkennen und verehren. Der Antrag ist 
auch, obgleich er formell nach unfrer Geschäftsverfassung nicht anders als 
an den Herrn Bundeskanzler addressirt werden konnte, nur an seine amtliche, 
vielweniger an seine persönliche Persönlichkeit — wenn ich mich so aus- 
drücken soll — gerichtet, sondern an die der verbündeten Regierungen, und 
wenn der Vertreter derselben, welcher so eben das Wort genommen hatte, 
uns bat, wir möchten vor allen Dingen das Gefühl der Sicherheit und des 
Vertrauens in den Bund und seine Verfassung, wie sie gegenwärtig besteht, 
nicht erschüttern, so erlaube ich mir im Eingange ihm schon zu entgegnen, 
daß das Gefühl der Sicherheit erst dann eintreten wird, wenn wir Zu- 
stände geschaffen haben, von deren möglicher Dauer wir überzeugt sind, und 
daß die Verfassung selbst vielleicht nicht so einstimmig als es geschehen ist 
angenommen worden wäre, wenn nicht der § 78 sich in derselben befände, 
welcher die Möglichkeit einer verfassungsmäßigen Aenderung dieser Verfassung 
selbst involvirt. Ich werde mit dem Herrn Abgeordneten von Blanckenburg, 
welcher einen Antrag auf Verfassungsänderung am Schluß seiner Rede 
als einen fundamentalrevolutionären, umstürzenden bezeichnete, im Eingange 
derselben aber ihn unter den vielen heiteren Bildern, welche seine Rede 
schmückten, mit einem passer rusticus constitutionalis verglich, mich später 
auseinander zu setzen haben. Ich werde setzt meinen Gegnern von seiner 
Partei, die vielleicht noch das Wort gegen mich ergreifen sollten, ihre Auf- 
gabe dadurch zu erleichtern mich bemühen, daß ich diejenigen Einwendungen, 
welche sie gegen mich wie ich rermuthe auf dem Herzen haben, selbst mir 
zu machen bemüht sein werde. Ich brauche nicht daran zu erinnern, daß 
ich in der Sitzung vom 27. März 1867 gegen das damals zu meinem An- 
trage zu Artikel 16 vom Herrn Abgeordneten von Bennigsen gestellte Unter- 
amendement, welches wesentliche Verwandtschaft mit dem Antrage hat, der 
uns heute beschäftigt, mich ausgesprochen hatte. Ich sagte damals: „Die 
andere Alternative ist, es werden verantwortliche Vorstandsmitglieder neben 
dem Bundeskanzler außerhalb des Bundesraths konstituirt: — dann ist ein 
Reichsministerium eingeführt, welches entweder keine Bedeutung hat, oder, 
wenn eine solche, in der That die Souveränität der anderen Staaten mehr 
oder weniger mediatisiren müßte.“ Ich habe in der Fortsetzung meiner 
Rede gesagt, daß ein Reichsministerium, für welches ich, wie ich hinwies, 
in der Generaldiskussion über die Verfassung warm plädirt hatte, mir zur 
Zeit noch unerreichbar schien. Ich kam dem Grafen Mühnster selbst über- 
lassen, da er als Antragsteller zum Schluß das Wort hat, den ihm vorge- 
worfenen scheinbaren Widerspruch selbst als einen nicht eristirenden nachzu- 
weisen. Ich habe mich gegen einen ähnlichen Widerspruch zu verwahren, 
welcher in meinen damaligen Ausführungen und in meinem heutigen Votm 
gefunden werden könnte. Ich habe in diesem Betracht auf die Rede des 
Herrn Bundeskanzlers in derselben Sitzung zurückzuweisen. Er sagte: „Wir
	        
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