Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Bethusy Onc. 1161 
haben uns die Grenze unserer Ansprüche an die Opfer, die von den übrigen 
Regierungen zu bringen wären, darin gestellt, wo ich sie schon öfter bezeichnet 
habe: in dem, was uns unentbehrlich schien zur Führung eines nationalen 
Gemeinwesens“. Ich habe mit dem Herrn Bundeskanzler gegen den Antrag 
von Bennigsen gestimmt, weil ich mit ihm annehmen durfte, daß die Opfer, 
welche ich in dem von mir vorgelesenen Passus bezeichnet habe, für die 
Fortführung eines nationalen Wesens nicht unentbehrlich seien. Ich habe 
dies thun müssen, einmal weil bei der Neukonstruirung eines Verfassungs- 
wesens es darauf ankommt zu versuchen, was und wieviel von dem alten in 
das neue Leben herüber zu führen ist. Ich habe es aber hauptsächlich ge- 
than, weil ich damals vor die Alternative gestellt war, eine Verfassung zu 
Stande zu bringen, oder sie nicht zu Stande zu bringen. Diese Alternative 
oder eine ihr auch nur ähnliche eristirt jetzt nicht. Wenn der Antrag heute 
angenommen wird, so hat das auf das Fonbestehen unseret Deutschen Ge- 
meinwesens in keiner Weise einen nachtheiligen Einfluß und ich glaube, daß 
in Anbetracht dieses dem Antrage eine viel größere und ominssere Tragweite 
zugemuthet worden ist, als er in der That hat. Ich glaube, daß die letzten 
Jahre uns vollkommen davon überzeugt haben, daß in der That allen Theilen 
viel größere Opfer angemuthet werden müssen, ale damals in Aussicht ge- 
nommen war. Die Stellung eines Reichst inisteriums, welche der Abge- 
ordnete von Blanckenburg in seiner Rede als eine unmögliche, als eine den 
Bundesrath paralysirende bezeichnete und in deren Kategorisirung er sich bis 
zu dem freundlichen Worte „Unsinn“ verstieg, scheint mir einer Unmeglich- 
keit gar nicht zu begegnen. Daß die Instruktion dieses Reichsministeriums 
nur von dem Präsidenten des Norddeutschen Bundesstaates ausgehen kann, 
versteht sich von selbst. Daß die Stellung des Bundesraths dadurch alterirt 
wird, daß die Souveränetät der einzelnen Staaten, wie ich in meiner Rede 
vom 27. März 1867 sagte, quollam modo mediatisirt wird, liegt auf der 
Hand. Aber der Bundesrath wird aus der Stellung eines Bundestages — 
wenn ich mich dieser Vergleichung bedienen darf — mehr herausgehen und sich 
mehr der Stellung eines Fürstenhauses nähern. Und dies, meine Herren, 
unfrer Verfassung näher zu rücken, bezeichne auch ich allerdings unter die 
pia vots, welche wir bei der Ausbildung und Fortbildung der Verfassung 
ins Auge zu fassen haben, und die Indicien, welche sich für die Nothwen- 
digkeit einen weiteren Vortbildung unfrer Verfassung in meinem Auge ge- 
zeigt haben, sind sehr mannigfaltiger Art. Sie sind zunächst finanzieller 
Natur. Ich möchte Sie darauf hinweisen, watz mein Freund, der Graf zu 
Münster schon herrorgehoben hat, daß unser Staat Ausgaben bewilligt und 
auf den wesentlichen Theil der diesen Ausgaben gegenüberstehenden Ein- 
nahmen nur einen sehr indirekten Einfluß hat, daß dieser Einfluß ausgeübt 
wird von einem Staatskörper, welcher mit uns weder identisch ist noch, 
wie es sich gezeigt hat, sich ideutisch fühlt. Ich habe mich damals gegen 
ein Reichtministcrium außer den vorhin angegebenen Gründen auch aus
	        
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