Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1182 1369. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien. 
facher Hinsicht hingedeutet worden, in dem wir uns befinden. Ich gehe 
gar nicht auf das Einzelne ein, die Dinge sind so hinreichend im konstitui- 
renden Reichstage diskutirt, daß man das nicht mehr nöthig hat. Aber ich 
meine doch, wenn man in diesem Augenblicke nach großen Ersolgen nach 
Außen die Vertreter des Norddeutschen Bundes im Reichstage nach allen 
Kräften bemüht sieht sich für die innere Entwickelung zur bürgerlichen und 
wirthschaftlichen Freiheit die nöthigen Garantieen zu schaffen, so ist das zu- 
gleich dem Auslande gegenüber eine der heilsamsten Demonstrationen, die 
wir überhauxt machen können. Es sind Friedensgarantien dem Auslande 
gegenüber, wenn man uns bemüht sieht, unsere Kräfte zu verwerthen für 
unser inneres Wohl, bemüht sieht nach Innen die Konsequenzen seiner 
äußeren Erfolge zu ziehen. Wir bleiben dabei nicht stehen, wir konstituiren 
nicht bloß die Einheit, wir konstituiren zugleich die Wohlfahrt unseres Volkes, 
die nur erbaut werden kann auf die Freiheit, auf die bürgerliche und wirth- 
schaftliche zugleich. Und das ist für das zuwartende Europa und unsere 
Nachbaren eine bessere Friedensgarantie, als wenn wir uns ewig und immer 
wieder auf die Nothwendigkeit der äußeren Abwehr allein verweisen lassen. 
An der äußeren Abwehr, wenn man uns eine solche aufdringen sollte, wird 
es nicht fehlen, dafür ist gesorgt! Aber gehen wir nach der Seite vor, wie 
ich es andeutete, dann wird Niemand uns für ein Volk halten, das irgend 
wie aggressiv gegen seine Nachbaren gesinnt sei, und auch in dieser Be- 
ziehung wird unsere Haltung in der vorliegenden und anderen damit zu- 
sammenhängenden Fragen den besten Eindruck nach Außen und eine der 
besten Garantieen für uns selbst und unsere Stellung geben. (Bravol) 
Windthorst aus Celle (Aschendorf-Hümmling-Meppen w. [Hannover]:) 
Meine Herren! Für mich ist diese Frage keine Frage des Vertrauens oder 
des Mißtrauens gegen irgend Jemanden hier im Hause, ich betrachte die 
Sache lediglich wie sie liegt, ausgehend von den Verhältnissen, in denen 
wir uns befinden. Als die Verfassung, in der wir uns jetzt befinden, be- 
rathen wurde, habe ich mit mehreren Freunden den Versuch gemacht, die- 
selbe in einer andern Form herzustellen, namentlich eine klarere und festere 
Centralgewalt und dann in Folge dessen auch Bundesministerien zu 
konstituiren. Gleichzeitig aber habe ich mich im Vereine mit meinen Freunden 
bemüht die Kompetenz zwischen den einzelnen Staaten und dem Bunde 
näher zu firiren. Ich habe für die Existenz der ein zelnen Staaten eine 
Garantie in einem Ober-oder Staatenhause gesucht, ich habe damals ein 
Bundesgericht herstellen wollen, welches diese Garantien zu vermehren 
im Staude wäre. Alle diese Gedanken haben die Majorität des Hauses 
damals nicht gefunden. Wenn ich der Schadenfreude fähig wäre, so würde 
die heutige Diskussion mich mit hoher Freude erfüllen müssen. Aber, 
*) St. B. S. 107 r. o.
	        
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